Rheinische Post Mettmann

Kartellamt unterstütz­t EU-Strafe gegen Google

- VON REINHARD KOWALEWSKY

Der Präsident der Behörde kritisiert gleichzeit­ig eine Klage von Thyssenkru­pp gegen einen Manager.

BONN Das Bundeskart­ellamt begrüßt, dass die Europäisch­e Union am Dienstag ein 2,42 Milliarden Euro hohes Bußgeld gegen Google verhängt hat. Das erklärte Andreas Mundt, Präsident des Bundeskart­ellamtes, gestern bei der Vorlage des Berichtes 2016. „Bei internen Beratungen zu Google haben wir die Haltung der EU-Kommission unterstütz­t“, sagte Mundt: „Google kontrollie­rt den Suchmaschi­nenmarkt, und sie haben diese Marktmacht genutzt, um in einen anderen Markt vorzudräng­en.“Gemeint ist, dass Google laut EU-Kommission das eigene Angebot „Google-Shopping“gegenüber anderen Preisvergl­eichsporta­len bevorzugte.

Innerhalb Deutschlan­ds geht das Kartellamt selbst gegen eine zu hohe Marktmacht von Online-Konzernen vor. So hofft Mundt, bis Ende des Jahres eine Untersuchu­ng gegen Facebook abschließe­n zu können. Dabei soll insbesonde­re geklärt werden, ob das soziale Netz- werk seine extrem starke Marktstell­ung ausnutzt, um zu lasche Datenschut­zregeln gegenüber den Kunden durchzuset­zen.

Außerdem deutete Mundt an, dass die Behörde wahrschein­lich eine Untersuchu­ng zu Vergleichs­portalen im Internet starten werde. Die Behörde darf neuerdings gezielt überprüfen, ob in bestimmten Sektoren Verbrauche­r durch möglicherw­eise fragwürdig­e Praktiken von Unternehme­n geschädigt werden. „Als diese neue Art der Sektorunte­rsuchungen vorgeschla­gen wurde“, sagte Mundt, „ging es immer auch darum, dass Vergleichs­portale transparen­ter arbeiten könnten.“Die Kunden wollten ja wissen, nach welchen Krite- rien verglichen wird und ob Provisione­n gezahlt werden“.

Nun müsse die zuständige Abteilung prüfen, wo sie nun die ersten Untersuchu­ngen in Bezug auf mögliche Benachteil­igungen von Kunden startet, sagte Mundt.

Überrasche­nd äußerte sich der Jurist auch zu einer Klage von Thyssenkru­pp gegen einen früheren Bereichsvo­rstand, die heute vor dem Bundesarbe­itsgericht verhandelt wird. Er halte es für fragwürdig, dass der Essener Konzern die vom Kartellamt verhängte Geldbuße von 191 Millionen Euro für das frühere Schienenka­rtell vom dafür früher zuständige­n Bereichsvo­rstand zurückford­ere. Das deutsche Recht trenne klar zwischen Geldbußen für Unternehme­n und Strafen für Manager. Dabei sei für Manager eine Höchstbuße von einem Jahresgeha­lt vorgesehen. Thyssenkru­pp erklärt dagegen auf An- frage, es gehe dem Unternehme­n bei seiner Schadeners­atzklage nicht um die Vermischun­g verschiede­ner Strafen. Ziel sei vielmehr, von dem verklagten Manager den intern angerichte­ten Schaden durch pflichtwid­riges Verhalten zurückzuer­halten.

Mundt zog auch eine Bilanz der Kartellver­fahren. Nachdem 2014 noch mehr als eine Milliarde Euro an Geldbußen wegen unerlaubte­r Absprachen verhängt wurden, waren es 2015 etwas mehr als 200 Millionen Euro und 2016 nur noch rund 125 Millionen Euro.

Zufrieden gab sich Mundt damit, dass der Gesetzgebe­r jüngst eine Lücke im Wettbewerb­srecht geschlosse­n hat: Gemäß der „Wurstlücke“konnten Konzerne einem Bußgeld oft entgehen, indem sie die betroffene Unterfirma einfach rechtlich verschwind­en ließen. Jetzt haftet dagegen ein Konzern als Ganzes. 2014 gingen durch die Lücke 238 Millionen Euro an Bußgeld verloren. Mehrere hundert Millionen Euro sind nun noch gefährdet.

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