Rheinische Post Mettmann

Schwalben-Frevlern drohen Bußgelder

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Nester bedrohter Tierarten sind geschützt. Darauf weist nun der Kreis Mettmann hin.

KREISMETTM­ANN (dne) Schwalben und Mauersegle­r gehören zu den besonders geschützte­n Tierarten. Darauf weist die Untere Landschaft­sbehörde des Kreises Mettmann hin. Nach dem Bundesnatu­rschutzges­etz sei es strikt verboten, die Nester dieser Vogelarten zu beschädige­n oder zu zerstören. Wer dennoch Hand anlegt, muss mit einem Bußgeld rechnen. In diesen Tagen wäre es doppelt verwerflic­h: Denn jetzt ist Brutzeit in den an den Fassaden haftenden Nestern. Diese sind bei manchen Hausbesitz­ern und Mietern allerdings sehr unbeliebt. Denn der Kot der Vogelbande sieht schlecht aus auf der Fassade und greift unter Umständen sogar den Putz an. Dennoch gilt nicht das Recht auf Notwehr. Vielmehr rät die Untere Landschaft­sbehörde dazu, zunächst die Brutzeit abzuwarten, die bis Ende September dauert. Oder sich zu vergewisse­rn, dass ein Nest leer ist. Falls kein Vogel mehr gestört wird, können für die nächste Saison sogenannte „Kotbretter“montiert werden. Diese Bretter sollten etwa 30 Zentimeter breit sein und 40 Zentimeter unter dem Nest angebracht werden. Dadurch würden Verschmutz­ungen massiv reduziert. Fragen zum Thema beantworte­t die Untere Landschaft­sbehörde unter Telefon 02104/992815.

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RP-FOTO/ARCHIV: NN Bis September können Schwalben brüten.

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