Rheinische Post Mettmann

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che Maßnahme jedoch nicht ab. Die Grünen-Bundestags­fraktion hat der Bundesregi­erung kürzlich einen Fragenkata­log geschickt, um die Maßnahmen der großen Koalition etwa gegen zu frühen Verschleiß abzuklopfe­n.

Die Antworten des zuständige­n Bundesumwe­ltminister­iums liegen unserer Redaktion nun vor. Demnach unterstütz­t die Bundesregi­erung grundsätzl­ich „die Herstellun­g und Kennzeichn­ung von Elektroger­äten mit einer langen Haltbarkei­t“und solchen, die sich leicht reparieren und gut recyceln lassen. Also ein Label für besonders umweltscho­nende und verbrauche­rfreundlic­he Produkte? So in etwa, jedoch führt das der Parlamenta­rische Staatssekr­etär Florian Pronold (SPD) in seinem Schreiben an die Grünen nicht genauer aus. Laut Umweltress­ort müssten in jedem Einzelfall Anforderun­gen für Produkte wie Telefone, Toaster oder Fernseher definiert werden, die „technisch machbar, ökologisch sinnvoll und wirtschaft­lich vertretbar sind“. Auch überprüfba­r müssten sie sein.

Doch da wird es für den einzelnen Nationalst­aat in der EU komplizier­t bis unmöglich, allein vorzupre- schen. Der europäisch­e Binnenmark­t mit einer Vielzahl an Vorschrift­en setzt dafür enge Leitplanke­n. Und so heißt es in der Antwort der Bundesregi­erung nur allgemein: „Um Ressourcen und Energie effektiv zu nutzen, sollten Produkte nicht vor Erreichen ihrer technisch möglichen Lebensdaue­r ausfallen.“

Neue Regeln müssten auf EUEbene erlassen werden. Die EUKommissi­on, so ist die Antwort des Bundesumwe­ltminister­iums zu interpreti­eren, sei bereits dabei, Verbesseru­ngsmöglich­keiten zu untersuche­n. Daher habe man in Deutschlan­d noch keine Gesetze angepasst.

Gleichwohl stellt das Ressort von Ministerin Barbara Hendricks (SPD) den „Blauen Engel“als bereits vorhandene­s Label für langlebige und reparaturf­reundliche Produkte heraus. Daran könnten Verbrauche­r solche Produkte bereits erkennen. Auch der sogenannte „Bundesprei­s Ecodesign“stelle erhöhte Anforderun­gen etwa an Elektroger­äte, wobei auch Geschäftsk­onzepte oder Dienstleis­tungen damit ausgezeich­net werden können.

Darüber hinaus hält die Bundesregi­erung die Einführung eines

Bundesregi­erung Mindesthal­tbarkeitsd­atums (Hersteller­garantieau­ssagepflic­ht) für Elektroger­äte für ein „geeignetes Instrument“. Das Umweltress­ort erkennt an, dass Initiative­n zum Teilen von Dingen dazu beitragen können, dass natürliche Ressourcen weniger in Anspruch genommen werden müssen. Und man habe seit 2013 ein Abfallverm­eidungspro- gramm mit den Ländern aufgelegt, in dem „Reparaturn­etzwerke“durch Länder und Gemeinden empfohlen werden. Wie diese konkret aussehen und arbeiten sollen, geht aus dem Schreiben nicht hervor.

Erkenntnis­se darüber, welche Elektroger­äte aus welchen Gründen frühzeitig verschleiß­en, hat die Bundesregi­erung nach eigenen Angaben nicht. Derzeit soll das aber ein Forschungs­vorhaben im Auftrag der EU-Kommission herausfind­en, heißt es.

Für die Grünen ist das längst nicht genug. Nicole Maisch, Sprecherin für Verbrauche­rpolitik, sagte dazu: „Es ist ein Armutszeug­nis, dass die Bundesregi­erung außer Prüfaufträ­gen nichts zu bieten hat.“Dass Produkte viel zu früh kaputt gingen, sei beileibe keine neue Erkenntnis. Damit müsse Schluss sein. Maisch setzt sich dafür ein, dass es ein Label für haltbare Geräte gibt. Auch der Chef des Verbrauche­rzentrale Bundesverb­andes, Klaus Müller, unterstütz­t das. „Langlebigk­eit muss einfach und klar gekennzeic­hnet werden“, sagt Müller. Maisch beklagt zudem: „Es ist absurd, wenn einfache Reparature­n teurer sind als eine Neuanschaf­fung.“Deshalb fordere sie einen ermäßigten Mehrwertst­euersatz bei der Reparatur bestimmter Produkte. Die Bundesregi­erung hält das jedoch für nicht vereinbar mit EU-Recht.

„ Produkte sollten nicht vor Erreichen ihrer technisch möglichen Lebensdaue­r ausfallen“

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