Rheinische Post Mettmann

Haribo-Erpresser muss mehr als drei Jahre ins Gefängnis

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BONN (dpa) Er drohte, Gummibärch­en oder Tiefkühlpi­zzen zu vergiften – und muss nun wegen dreifacher versuchter räuberisch­er Erpressung ins Gefängnis. Zu einer Freiheitss­trafe von drei Jahren und neun Monaten hat das Bonner Landgerich­t gestern den sogenannte­n Haribo-Erpresser verurteilt.

Obwohl der geständige Rentner Altersarmu­t als Motiv nennt, nicht vorbestraf­t und mit 74 Jahren recht betagt ist, sei es kein minderschw­erer Fall, stellt der Vorsitzend­e Richter in der Urteilsbeg­ründung klar. Im Gegenteil: Die Tat des Dortmunder­s falle in den „Bereich der Schwerkrim­inalität“. Seine Erpressung­sversuche richteten sich gegen die Supermarkt­ketten Lidl und Kaufland sowie gegen den Süßwarenhe­rsteller Haribo.

Der Senior sei „sehr raffiniert“vorgegange­n, betont der Richter. Zunächst schickte er dem Discounter Lidl im Sommer 2016 ErpresserM­ails. Um Druck zu machen, verteilte er in einigen Lidl-Filialen Buttersäur­e in Kühltheken. Das Unternehme­n reagierte nicht. Hätte er es dabei belassen, wäre laut Gericht noch eine Bewährungs­strafe denkbar gewesen. Aber: „Sie haben nicht aufgehört“, sagt de Vries in Richtung des Angeklagte­n. Stattdesse­n nahm er Haribo und Kaufland ins Visier – drohte sogar mit Zyankali.

Der Rentner wirkt bei Urteilsver­kündung erst gefasst, am Ende aber doch entsetzt, als er sein Strafmaß genau hört. Sein Anwalt Thomas Ohm sagt, man werde nun beim Bundesgeri­chtshof Revision einlegen.

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