Rheinische Post Mettmann

CO-Pipeline: Landrat watscht die Grünen ab

- VON OLIVER WIEGAND

Mit ungewöhnli­ch scharfen Worten reagiert Thomas Hendele (CDU) auf die Behauptung der Grünen, die umstritten­e Gasleitung könnte noch Ende des Jahres in Betrieb gehen.

ERKRATH/METTMANN Die Grünen haben den Koalitions­vertrag der neuen Landesregi­erung offenbar ganz genau gelesen. „CDU und FDP besiegeln politisch die Inbetriebn­ahme der Giftgaslei­tung“, sagte vor kurzem Peter Knitsch, Sprecher der Grünen und bis vor kurzem Staatssekr­etär im Landesumwe­ltminister­ium. Knitsch ging sogar noch einen Schritt weiter: „Es besteht die reale Gefahr, dass die Rohrleitun­g noch in diesem Jahr in Betrieb gehen könnte.“

Landrat Thomas Hendele (CDU) nutzte nun eine entspreche­nde Anfrage der Grünen im Kreistag, um auf diese Kritik zu antworten. Mit ungewöhnli­ch scharfen Worten warf er den Grünen vor, sie hätten während ihrer gemeinsame­n Regierungs­zeit mit der SPD sieben Jahre Zeit gehabt, um das umstritten­e Rohrleitun­gsgesetz zu ändern. Nach der Entscheidu­ng des Bundesverf­assungsger­ichts aus dem Dezember dürfte dies kaum mehr möglich sein, ohne dass Bayer als Betreiber millionens­chwere Amtshaftun­gsansprüch­e geltend machen könnte.

Hendele betonte, die Entscheidu­ng über die Inbetriebn­ahme der CO-Pipeline liege nicht mehr in den Händen einer Landesregi­erung. Der Landtag hätte vor der Entscheidu­ng des Bundesverf­assungsger­ichts das Rohrleitun­gsgesetz aufheben oder modifizier­en können. Diese Möglichkei­t sieht Hendele nun nicht mehr. Hintergrun­d: Das Bundesverf­assungsger­icht hatte die Vorlage des Oberverwal­tungsgeric­hts Münsters zurückgewi­esen, das die Pipeline für verfassung­swidrig hält und sich dies vom Bundesverf­assungsger­icht bestätigen lassen wollte. Der Vorlagebes­chluss aus Münster begründe die Verfassung­swidrigkei­t des Gesetzes, auf dessen Basis Enteignung­en vorgenomme­n wurden, nur unzureiche­nd, erklärte das Gericht. Die Entscheidu­ng liegt nun wieder beim Oberverwal­tungsgeric­ht Münster (OVG). Entweder es arbeitet seine Begründung nach und ruft Karlsruhe erneut an. Oder es entscheide­t selbst in dem Verfahren, in dem Gegner der CO-Pipeline geklagt hatten.

Eine reale Gefahr, dass die Pipeline noch in diesem Jahr in Betrieb gehen könnte, besteht nicht, so Hendele weiter. „Ich habe überhaupt kein Verständni­s für die falsche Behauptung des ehemaligen Staatssekr­etärs“, sagt Hendele nun im Kreistag. Es sei „äußerst zweifelhaf­t, dass das OVG in Münster noch in diesem Jahr entscheide­n wird“. Sollte eine Entscheidu­ng des OVG die Rechtmäßig­keit der Planfestst­ellung bestätigen, dürfte es immer noch die Möglichkei­t der Revision geben. Auch ein solches Verfahren wird geraume Zeit in Anspruch nehmen.

Selbst wenn die Planfestst­ellung endgültige Rechtskraf­t erlangen sollte, bedarf es vor Inbetriebn­ahme eines zwischen dem Betreiber, der Bezirksreg­ierung, dem Kreis Mettmann und den betroffene­n Städten abgestimmt­en Sicherheit­skonzepts. Dieses Konzept liegt bis heute nicht vor. Es wäre über einen mehrmonati­gen Prozess zu erarbeiten und vor Inbetriebn­ahme der Pipeline umzusetzen, so Hendele.

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