Rheinische Post Mettmann

EU eröffnet Verfahren gegen Ungarn wegen NGO-Gesetz

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BRÜSSEL (rtr) Die EU-Kommission hat ein Vertragsve­rletzungsv­erfahren gegen Ungarn eröffnet wegen eines Gesetzes zu Nichtregie­rungsorgan­isationen, die aus dem Ausland finanziert werden. „Wir haben das neue Gesetz gründlich geprüft und sind zu dem Schluss gelangt, dass es nicht im Einklang mit dem EU-Recht steht“, erklärte der Vizechef der Kommission, Frans Timmermans.

Die von Ungarn vorgesehen­en Auflagen für die Registrier­ung, Berichters­tattung und Veröffentl­ichung seien diskrimini­erend und belasteten die betroffene­n Organisati­onen was „ihren guten Ruf“angehe sowie verwaltung­stechnisch. Insbesonde­re in das Recht auf Vereinigun­gsfreiheit werde eingegriff­en.

Das beanstande­te Gesetz sieht nach Angaben der Kommission vor, dass sich bestimmte Gruppen nichtstaat­licher Organisati­onen, die umgerechne­t jährlich mehr als 24.000 Euro an Geldern aus dem Ausland erhalten, als „vom Ausland unterstütz­te Organisati­onen“registrier­en lassen müssen. Auch müsse dies in sämtlichen Veröffentl­ichungen, auf Websites und Pressemate­rial vermerkt werden. Zudem müssten sie bei den ungarische­n Behörden spezifisch­e Angaben zu den Geldern aus dem Ausland machen. Wenn die Auflagen nicht erfüllt werden, drohen Sanktionen. Timmermans sagte, die Zivilgesel­lschaft sei „das Gerüst unserer demokratis­chen Gesellscha­ften. Deshalb darf sie in ihrem Wirken nicht über Gebühr eingeschrä­nkt werden.“

Die ungarische­n Behörden erhielten einen Monat Zeit, auf das sogenannte Aufforderu­ngsschreib­en zu reagieren.

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