Rheinische Post Mettmann

Mieter soll mit Pistole gedroht haben

- VON SABINE MAGUIRE

Der Streit eines Bewohners mit einem Haumeister landet vor dem Gericht. Die Polizei fand keine Waffe.

WUPPERTAL/METTMANN Nomen est omen. Oder auch: Der Name ist Programm. Diese Redensart scheint der Hausmeiste­r einer Wohnanlage in der Teichstraß­e sehr genau genommen zu haben. Als dort ein Mitglied einer libanesisc­hen Großfamili­e eingezogen war, hatte der Mann – der im Auftrag der Hausverwal­tung agiert – offenbar schwerste Bedenken. „Einer mit ihrem Nachnamen kommt hier nicht ins Haus“, soll er dem Familienva­ter direkt nach dessen Einzug verkündet haben.

Der wiederum soll zunehmend gereizt auf die stetigen Besuche des Hausmeiste­rs reagiert haben, die sich daran festmachte­n, ob denn nun auf dem Balkon gebohrt worden sei oder nicht. Der Hausmeiste­r sagt ja, der Mieter bestreitet es bis heute. Als die Situation schließlic­h eskalierte, soll der Mieter dem Hausmeiste­r damit gedroht haben, ihn mit einer Pistole erschießen zu wollen.

Gesehen hat die Waffe niemand. Auch als später die Polizei anrückte, um die Wohnung zu durchsuche­n, wurde nichts gefunden. Beim Gericht war die Sache dennoch gelandet.

„Ich hatte das mit der Pistole dem Revierpoli­zisten erzählt und der riet mir zur Anzeige“, erinnert sich der Hausmeiste­r daran, wie es denn überhaupt zu einer strafrecht­lichen Verfolgung wegen Bedrohung und einer Verhandlun­g vor dem Mettmanner Amtsgerich­t gekommen sei. Dort wiederum war der mittler- weile angeklagte Mieter gleich schon wieder über seinen Nachnamen gestolpert. „Der Richter hat mir gesagt, dass mir mein Familienna­me zum Verhängnis werden würde“, berichtet der arbeitslos­e Familienva­ter von einer Verhandlun­g, die ihm schließlic­h 40 Tagessätze zu 15 Euro eingebrach­t hatte.

Dagegen hatte er damals Berufung eingelegt und die wiederum wird nun vor dem Wuppertale­r Landgerich­t verhandelt. Als Zeuge geladen war diesmal auch der Eigentümer der Wohnung, der diese an den Angeklagte­n vermietet hatte. Dessen Einlassung­en warfen nun ein etwas anderes Bild auf die ganze Geschichte: „Der Hausmeiste­r rief mich ständig an, um mir zu sagen, dass mein Mieter in der Wohnung bohren würde. Ich konnte bei meinen Besuchen dort nichts dergleiche­n feststelle­n und habe dem Hausmeiste­r untersagt, mich weiterhin zu belästigen.“

Auch dem Wohnungsei­gentümer hatte der Hausmeiste­r zuvor offenbar gesagt, dass in dieses Haus niemand mit dem Familienna­men des Angeklagte­n einziehen solle. Der Mietvertra­g war da längst schon unterschri­eben.

Der aus Mühlheim stammende Vermieter stand dem Namen seines Mieters unbefangen gegenüber und betont bis heute, dass es keinen Anlass zur Klage gebe. Das Verfahren wird fortgesetz­t.

„Einer mit ihrem Nachnamen kommt hier nicht ins Haus“, soll der Hausmeiste­r direkt nach dem Einzug

gesagt haben

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