Betroffen sind Freiberufler, Selbstständige und Unternehmen. Viele Unternehmer sind sich unsicher, ob ihnen ein Erstattungsanspruch zusteht und wie man ihn durchsetzt.
Mit zwei bahnbrechenden Urteilen vom 4. Juli hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass Banken in Geschäftskrediten keine formularmäßig vereinbarten Bearbeitungsgebühren fordern dürfen. Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler, die in den letzten Jahren derartige Kreditgebühren an ihre Bank oder Sparkasse zu zahlen hatten, besitzen damit einen Anspruch auf Erstattung; häufig viele tausend Euro. Betroffen sind alle Kredite für gewerbliche Zwecke, insbesondere für Praxisgründung, Immobilienerwerb oder auch nur für die Finanzierung von Dienstfahrzeugen. Der Erstattungsanspruch reicht auf alle Gebühren zurück, die in Verträgen ab dem Jahre 2014 gefordert wurden. Ansprüche aus der Zeit davor sind in der Zwischenzeit im Regelfall verjährt.
Die Bank muss nicht nur die rechtswidrig kassierte Kredit- bearbeitungsgebühr herausgeben, sondern auch das, was sie mit dieser Gebühr erwirtschaftet hat. „Nach ständiger Rechtsprechung des BGH ist bei Banken und Sparkassen davon auszugehen, dass sie Zinsen in Höhe von mindestens 2,5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz erwirtschaften, die sie an den Kunden zusätzlich zu zahlen haben“, erläutert Dr. Thomas Meschede, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht der Kanzlei mzs Rechtsanwälte. Die Düsseldorfer Bankrechtskanzlei informiert in einer kostenlosen Infoveranstaltung Unternehmer darüber, unter welchen Voraussetzungen ihnen ein Rückforderungsanspruch zusteht und wie er sinnvollerweise durchgesetzt werden sollte. „Zudem möchten wir aus unseren Erfahrungen heraus auch thematisieren, welche praktischen Widrigkeiten bei der Geltendmachung der Erstattungsansprüche auftreten können“, ergänzt Dr. Meschede. Auch die Höhe der Anwalts- und evtuelle Gerichtskosten sowie die Übernahme der Kosten durch Rechtsschutzversicherungen und Prozessfinanzieren werden Themen sein. Nach einem Einführungsteil mit den wichtigsten Punkten stehen die Anwälte für persönliche Fragen der Anwesenden zur Verfügung. Weiterführende Infos unter www.mzs-recht.de