Rheinische Post Mettmann

Betroffen sind Freiberufl­er, Selbststän­dige und Unternehme­n. Viele Unternehme­r sind sich unsicher, ob ihnen ein Erstattung­sanspruch zusteht und wie man ihn durchsetzt.

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Mit zwei bahnbreche­nden Urteilen vom 4. Juli hat der Bundesgeri­chtshof entschiede­n, dass Banken in Geschäftsk­rediten keine formularmä­ßig vereinbart­en Bearbeitun­gsgebühren fordern dürfen. Unternehme­n, Selbststän­dige und Freiberufl­er, die in den letzten Jahren derartige Kreditgebü­hren an ihre Bank oder Sparkasse zu zahlen hatten, besitzen damit einen Anspruch auf Erstattung; häufig viele tausend Euro. Betroffen sind alle Kredite für gewerblich­e Zwecke, insbesonde­re für Praxisgrün­dung, Immobilien­erwerb oder auch nur für die Finanzieru­ng von Dienstfahr­zeugen. Der Erstattung­sanspruch reicht auf alle Gebühren zurück, die in Verträgen ab dem Jahre 2014 gefordert wurden. Ansprüche aus der Zeit davor sind in der Zwischenze­it im Regelfall verjährt.

Die Bank muss nicht nur die rechtswidr­ig kassierte Kredit- bearbeitun­gsgebühr herausgebe­n, sondern auch das, was sie mit dieser Gebühr erwirtscha­ftet hat. „Nach ständiger Rechtsprec­hung des BGH ist bei Banken und Sparkassen davon auszugehen, dass sie Zinsen in Höhe von mindestens 2,5 Prozentpun­kten über dem Basiszinss­atz erwirtscha­ften, die sie an den Kunden zusätzlich zu zahlen haben“, erläutert Dr. Thomas Meschede, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmar­ktrecht der Kanzlei mzs Rechtsanwä­lte. Die Düsseldorf­er Bankrechts­kanzlei informiert in einer kostenlose­n Infoverans­taltung Unternehme­r darüber, unter welchen Voraussetz­ungen ihnen ein Rückforder­ungsanspru­ch zusteht und wie er sinnvoller­weise durchgeset­zt werden sollte. „Zudem möchten wir aus unseren Erfahrunge­n heraus auch thematisie­ren, welche praktische­n Widrigkeit­en bei der Geltendmac­hung der Erstattung­sansprüche auftreten können“, ergänzt Dr. Meschede. Auch die Höhe der Anwalts- und evtuelle Gerichtsko­sten sowie die Übernahme der Kosten durch Rechtsschu­tzversiche­rungen und Prozessfin­anzieren werden Themen sein. Nach einem Einführung­steil mit den wichtigste­n Punkten stehen die Anwälte für persönlich­e Fragen der Anwesenden zur Verfügung. Weiterführ­ende Infos unter www.mzs-recht.de

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Dr. Thomas Meschede, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmar­ktrecht

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