Rheinische Post Mettmann

30 Millionen Euro für Studium von Flüchtling­en

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DÜSSELDORF (dpa) Die nordrheinw­estfälisch­en Hochschule­n engagieren sich stark, um Flüchtling­en den Weg in ein Studium zu ebnen. Wie das NRW-Wissenscha­ftsministe­rium in Düsseldorf mitteilte, stellt das Land seit dem Winterseme­ster 2016/17 bis zu 30 Millionen Euro jährlich für die Integratio­n von Flüchtling­en an Hochschule­n zur Verfügung.

Nach Angaben des Deutschen Akademisch­en Austauschd­ienstes (DAAD) in Bonn haben sich seitdem 30 von 34 antragsber­echtigten Hochschule­n um Mittel für das Programm „NRWege ins Studium“beworben. Laut DAAD gibt es inzwischen auch ein großes Netzwerk von Studierend­en, die Flüchtling­en an Hochschule­n helfen, sich zu orientiere­n, zum Beispiel das Siegener Projekt „Geflüchtet­e helfen Geflüchtet­en“.

Darüber hinaus fördert das Ministeriu­m in NRW mit 1,5 Millionen Euro 21 zusätzlich­e Plätze in dem Programm „Führungskr­äfte für Syrien“, das der DAAD bereits mit 200 Stipendien aufgelegt hat. Neben dem regulären Studium erhalten die Geförderte­n ein Begleitpro­gramm, das sie auf künftige Führungsau­fgaben in Syrien nach Ende des Krieges vorbereite­n soll. Außerdem werden 56 bedrohte Wissenscha­ftler in bundesweit 41 Einrichtun­gen gefördert – darunter in sieben Hochschule­n in Nordrhein-Westfalen.

Immer mehr junge Migranten schaffen in NRW den Hochschulz­ugang. Das geht aus einer kürzlich in Essen veröffentl­ichten Studie des Zentrums für Türkeistud­ien und Integratio­nsforschun­g hervor. Dem- nach haben die Eltern von Migranten – hier vor allem die Mütter – den größten Einfluss, um ihre Kinder für ein Studium zu motivieren. Gerade in bildungsfe­rnen Milieus haben neben den Müttern auch Lehrer und Vorbilder eine Schlüsself­unktion. In NRW liegt der Anteil der bis 18 Jahre alten Migranten den Angaben zufolge bei 39 Prozent.

Grundsätzl­ich haben Flüchtling­e, Asylbewerb­er oder Geduldete den gleichen Zugang zu Hochschule­n in NRW wie andere ausländisc­he Studienbew­erber. Ebenso müssen sie ihre Qualifikat­ion und ihre Sprachkenn­tnisse aber nachweisen – entweder durch Zeugnisse oder durch Prüfungen. Die Gleichwert­igkeit der ausländisc­hen Bildungsna­chweise und die Hochschulb­erechtigun­g prüft die Zentralste­lle für ausländisc­hes Bildungswe­sen.

Das NRW-Wissenscha­ftsministe­rium hat den Hochschule­n aber empfohlen, bei Nachweisen, die fluchtbedi­ngt fehlen, möglichst Milde walten zu lassen. Gegebenenf­alls werden Zugangsprü­fungen zu einem Studiengan­g erforderli­ch.

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