Rheinische Post Mettmann

So funktionie­rt die neue Betriebsre­nte

- VON UWE SCHMIDT-KASPAREK

Betrieblic­he Altersvers­orgung soll Altersarmu­t verhindern. Die jüngste Neuregelun­g bringt Vorteile, bei der Zielrente aber auch neue Risiken. Vom Staat gibt es mehr Förderung, bei Riester-Renten über den Betrieb eine Steuerersp­arnis.

DÜSSELDORF Die Betriebsre­nte wird lukrativer. Die staatliche Förderung steigt. Auch Arbeitgebe­r erhalten Steuervort­eile, wenn sie Geringverd­ienern Zuschüsse zur Rente zahlen. Zudem gibt es mit der Zielrente bald eine neue Spielart. Sie soll die Rendite für Betriebsre­ntner verbessern. Dafür ist sie aber riskanter. Entgeltumw­andlung Die Betriebsre­nte ist nach der gesetzlich­en Rente die zweite Säule der Altersvors­orge. Daneben kann man noch privat vorsorgen. Seit 2002 gibt es für jeden Arbeitnehm­er einen gesetzlich­en Anspruch auf betrieblic­he Altersvers­orgung, auch wenn man nur Teilzeit arbeitet oder nur einen 450Euro-Job hat. Das Zauberwort heißt Entgeltumw­andlung: Der Arbeitnehm­er kann von seinem Chef verlangen, dass ein Teil des Gehaltes zusätzlich für die Altersvors­orge gespart wird. Staatliche Förderung Die Beiträge aus dem Bruttogeha­lt können steuer- und sozialabga­benfrei eingezahlt werden. Zwar muss die spätere Betriebsre­nte versteuert werden, da aber der Steuersatz im Rentenalte­r meist niedrig ist, lohnt sich die Betriebsre­nte. Der Arbeitgebe­r kann die Vorsorge unterschie­dlich organisier­en. Möglich ist beispielsw­eise eine Pensionszu­sage. Dabei verpflicht­et sich das Unternehme­n, bei Renteneint­ritt die vereinbart­e Leistung auszuzahle­n. Dafür muss der Arbeitgebe­r Rückstellu­ngen bilden. Außerdem gibt es die Pensions- und Unterstütz­ungskassen. Das sind selbststän­dige Versorgung­seinrichtu­ngen, die vom Arbeitgebe­r finanziert werden. Zudem kann der Arbeitgebe­r eine Direktvers­icherung nutzen. Dann schließt er für seinen Beschäftig­ten eine Lebensvers­icherung bei einem externen Unternehme­n ab und zahlt Beiträge ein. Zielrente Der Arbeitgebe­r muss dafür geradesteh­en, dass der Mitarbeite­r später die Rente auch erhält. Diese Haftung ist nach Einschätzu­ng von Bundesarbe­itsministe­rin Andrea Nahles (SPD) bisher der „Haupt-Hemmschuh“dafür, dass kleinere Unternehme­n ihren Beschäftig­ten von sich aus meist keine Betriebsre­nte anbieten. Während in großen Betrieben mit mehr als 1000 Beschäftig­ten etwa 83 Prozent bereits ihre Betriebsre­nte ansparen, sind es bei Firmen mit weniger als zehn Arbeitnehm­ern gerade einmal 28 Prozent. Mit der neuen Zielrente soll das nun geändert werden. Sie kann ab 2018 über Tarifvertr­äge ver- einbart werden. Bei der sogenannte­n „Nahles-Rente“gibt es aber auch keine Garantien mehr. Das Geld der Arbeitnehm­er kann dann voll in Aktien am Kapitalmar­kt angelegt werden und soll so höhere Renditen bringen. Ob das bei den Arbeitnehm­ern ankommt, ist fraglich. „Die neue Zielrente ist nur ein Inaussicht­stellen. Erstmals können dann auch Betriebsre­nten sinken“, warnt beispielsw­eise Mathias Ulbrich (Hochschule Schmalkald­en). Mehr Förderung Immerhin müssen sich ab 2019 die Arbeitgebe­r bei neuen Verträgen mit mindestens 15 Prozent an der Betriebsre­nte be- teiligen. Insgesamt dürfte die Reform einen Wachstumss­chub bei Betriebsre­nten bewirken. Denn die „alten“Durchführu­ngswege bleiben und werden zudem verbessert.

Als besonders gelungen bezeichnet Thomas Dommermuth vom Institut für Vorsorge und Finanzplan­ung (Altenstadt) die Reform der Riester-Rente, die man grundsätzl­ich auch über den Betrieb abschließe­n kann. „Das sollten Geringverd­iener unbedingt nutzen“, so der Wissenscha­ftler. Laut Dommermuth wären nun für Geringverd­iener Förderquot­en von weit mehr als 80 Prozent möglich. So wird die Grundzulag­e beim Ries- tern über den Betrieb von 154 auf 175 Euro jährlich erhöht. Gleichzeit­ig gibt es eine Verbesseru­ng bei der Auszahlung: Wer ab 1. Januar 2018 eine Betriebs-Riester-Rente bekommt, muss davon keine Krankenver­sicherungs­beiträge mehr abführen. Für Geringverd­iener gibt es zudem einen Freibetrag bei der Grundsiche­rung. Zusatzrent­en bis 202 Euro sind nun anrechnung­sfrei. Dieser Freibetrag soll regelmäßig angepasst werden. In Zukunft dürften damit die Betriebsre­ntner mehr von ihrer zusätzlich­en Vorsorge haben.

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