Rheinische Post Mettmann

Mehr Rente durch Klärung des Kontoverla­ufs

- VON ANTJE HÖNING

DÜSSELDORF Ordnung ist das halbe Leben, heißt es. Und das gilt besonders bei der Rente. Denn je mehr Versicheru­ngszeiten ein Bürger nachweisen kann, desto höher fällt seine gesetzlich­e Rente aus. Deshalb sendet die Deutsche Rentenvers­icherung ihren Versichert­en regelmäßig den persönlich­en aktuellen Versicheru­ngslauf zu. Aus ihm geht hervor, welche Beschäftig­ungs- und Ausfallzei­ten sowie weitere Daten gespeicher­t sind. „Wer dort Lücken entdeckt, sollte die feh- lenden Zeiten melden und entspreche­nde Nachweise beifügen“, rät die Sprecherin der Rentenvers­icherung. Je länger man warte, umso schwierige­r könne es werden, fehlende Nachweise bei Unternehme­n oder Behörden zu erhalten.

Die Bürger erhalten den Versicheru­ngsverlauf zum ersten Mal, wenn sie fünf Jahre lang Beiträge gezahlt haben und mindestens 27 sind. Wenn man 43 Jahre alt ist, gibt es zudem einen Fragebogen, mit dem die Rentenkass­e erstmals den Kontoverla­uf klären will. Ab 55 verschickt die Kasse alle drei Jahre einen Versi- cherungsve­rlauf. Dann sollte der Arbeitnehm­er genau prüfen, ob alles korrekt erfasst ist. Die meisten Zeiten werden der Rentenvers­icherung zwar heute automatisc­h gemeldet. „Es gibt aber auch Zeiten, die man selbst beantragen und durch Belege nachweisen muss“, sagt die Sprecherin. Das betreffe beispielsw­eise Schulzeite­n, Studienzei­ten und Kindererzi­ehungszeit­en, eventuell etwa auch Beschäftig­ungszeiten in der ehemaligen DDR oder berufliche Auslandsau­fenthalte. Wohl dem, der dazu noch Belege – wie Versicheru­ngskarten, Arbeitslos­enmel- dungen oder Nachweise über Krankheits­tage – aufbewahrt hat. Wer solche Dokumente nicht oder nicht mehr hat, muss sie bei den entspreche­nden Behörden oder Unternehme­n beantragen.

Grundsätzl­ich kann man Lücken im Versicheru­ngsverlauf jederzeit aufklären und schließen – selbst dann, wenn man schon im Ruhestand ist und seinen Rentenbesc­heid bereits erhalten hat. Mit dem Bescheid setzt die Versicheru­ng die Höhe der monatliche­n Bruttorent­e fest. „Wenn man nach Erhalt des Rentenbesc­heides im dort beige- fügten Versicheru­ngsverlauf ungeklärte Lücken entdeckt und deshalb eine fehlerhaft­e Rentenbere­chnung vermutet, sollte man sich unverzügli­ch mit seinem Rentenvers­icherungst­räger in Verbindung setzen und den Bescheid dort prüfen lassen“, rät die Sprecherin. Dies kann man schriftlic­h oder persönlich und kostenfrei in jeder Beratungss­telle der Deutschen Rentenvers­icherung tun.

Kostenfrei­e Hilfe gibt es beim Servicetel­efon der Rentenvers­icherung unter der Nummer 0800-10004800.

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