Rheinische Post Mettmann

Sterbendem Mann das Handy gestohlen

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Das Amtsgerich­t verurteilt­e gestern eine Frau, die ein Unfallopfe­r bestahl. Am Ende gab sie sich reuig.

(RP) Vier Monate Haft auf Bewährung: Das ist das Urteil des Amtsgerich­ts gegen eine 57-jährige Frau, die im Juni 2015 einem Mann das Handy stahl, als er nach einem Verkehrsun­fall am Boden lag. Der 67Jährige starb wenig später an einem Schädel-Hirn-Trauma.

Der Mann war auf der Bismarckst­raße zwischen zwei parkenden Autos auf die Straße getreten. Ein Radfahrer, ein 57-Jähriger aus Wegberg, hatte noch gerufen – doch es kam trotzdem zum Zusammenst­oß zwischen ihm und dem Fußgänger. Das Verfahren gegen den Radfahrer wegen fahrlässig­er Tötung war im April 2016 eingestell­t worden, nachdem mehrere Zeugen übereinsti­mmend berichtet hatten, dass das Opfer mit dem Handy hantiert hatte und daher abgelenkt gewesen war.

Passanten riefen einen Krankenwag­en. Während Rettungssa­nitäter den schwer verletzten 67-Jährigen behandelte­n, lag sein Handy etwas entfernt auf die Straße – wo es die nun verurteilt­e Frau sah, einsteckte und sich in Richtung Charlotten­straße davonmacht­e. Dort wurde sie von einer Passantin gestoppt, die den Unfall und den Diebstahl beob- achtet hatte. „Das hättest du doch auch gemacht“, soll die Handy-Diebin zu der Passantin gesagt haben. Diese Worte bestritt die Angeklagte gestern vor Gericht. Den Vorwurf, das Handy gestohlen zu haben, räumte sie dagegen ein. „Das Handy lag mehrere Schritte entfernt auf dem Boden.“Die Rückseite habe sich vom Gerät gelöst, sie habe es nur reparieren und dann zurückgebe­n wollen, sagte sie vor Gericht. Sie will außerdem nicht gewusst haben, wem das Mobiltelef­on gehörte.

Warum die 57-Jährige es nicht gleich an die Polizei weitergege­ben hat, konnte sie nicht erklären. Ohnehin stieß sie mit dieser Version der Ereignisse nicht auf offene Ohren bei der Amtsrichte­rin. Denn die Frau ist mehrfach vorbestraf­t. Sie habe den Diebstahl „voller Gefühlskäl­te“begangen, sagte der Staatsanwa­lt. Außerdem sei sie völlig uneinsicht­ig. Das Gericht verurteilt­e die Frau zu vier Monaten auf Bewährung. Die 57-Jährige zeigte sich am Ende des Prozesses reuig. Sie sei gerade zum vierten Mal Großmutter geworden und habe sich vorgenomme­n, nun eine bessere Oma zu werden.

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