Rheinische Post Mettmann

Goldgeschä­fte bringen 63-Jährigen vor Gericht

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ALTSTADT

(wuk) Die Aussicht auf glänzende Goldgeschä­fte in Ghana hatte einen 63-jährigen Afrikaner offenbar so geblendet, dass er gestern vor dem Amtsgerich­t antreten musste. Dort wehrte der Mann sich gegen 600 Euro Strafe wegen Unterschla­gung, nachdem er 3000 Euro für einen Gold-Ankauf heimlich bei seinem Arbeitgebe­r aus der Firmenkass­e genommen und einem Landsmann in einer Altstadt-Bar übergeben hatte.

Dass der angebliche Goldvermit­tler hinterher weder das Geld zurückgab noch den versproche­nen Gewinn aus dem angeblich glänzenden Geschäft auszahlte, brachte den Angeklagte­n erst um seinen Job und nun auch um seinen bisher tadellosen Ruf. Doch 600 Euro Strafe

zu zahlen, lehnte er ab. Sein Chef wolle auf seine Bestrafung verzichten, hieß es. Doch hatte der Angeklagte nicht nur das Firmengeld (das er eigentlich zur Bank bringen sollte), sondern von einer Frau weitere 2000 Euro in diesen Goldhandel investiert. Vergeblich wies die Richterin darauf hin, dass er mindestens in diesem Punkt wegen Unterschla­gung belangt werden könne und eine Strafe von 600 Euro dafür „sehr milde“sei.

Seinen Einspruch gegen die Bestrafung zog der Angeklagte aber nicht zurück, beharrte auf seinem Protest. Da gestern jedoch zwei Zeugen fehlten, musste das Amtsgerich­t die Verhandlun­g unterbrech­en und will den Prozess demnächst noch einmal von vorne aufrollen.

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