Rheinische Post Mettmann

A3-Blitzer: Gericht bestätigt Bußgeldbes­cheide

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KREIS METTMANN (RP) Obwohl der Blitzer an der A3 in Höhe Erkrath nicht den rechtliche­n Anforderun­gen entsprach, hat dies keine Auswirkung­en auf die Bußgeldbes­cheide. Das entschied jetzt das Oberlandes­gericht (OLG) Düsseldorf. Das heißt, die Temposünde­r, die gegen ihren Bußgeldbes­cheid Einspruch eingelegt haben, müssen trotzdem zahlen.

Zunächst stellt das OLG fest, dass der an der A3 eingesetzt­e Blitzer nicht den rechtliche­n Anforderun- gen entsproche­n habe. Nicht der Kreis, sondern die Polizei hätte diese Überwachun­g durchführe­n müssen. „Diese Bewertung war nach der bisherigen Abstimmung mit der Landeseben­e und nach amtsgerich­tlichen Urteilen nicht zu erwarten“, hieß es gestern vom Kreis Mettmann.

Allerdings betone das OLG auch, dass dieser Formfehler keine Auswirkung­en auf die erlassenen und angefochte­nen Bußgeldbes­cheide haben könne. Denn die Geschwin- digkeitsve­rstöße seien „in einem messtechni­sch nicht zu beanstande­nden standardis­ierten Verfahren“festgestel­lt worden. Für die Verkehrssi­cherheit spiele es keine Rolle, ob Geschwindi­gkeitsvers­töße durch die Polizei oder die Kreisordnu­ngsbehörde ermittelt werden.

Insofern sei das Ziel des Kreises, die Verkehrssi­cherheit in den Baustellen­bereichen auf der A 3 zu gewährleis­ten, durch die Geschwindi­gkeitsüber­wachung wirksam erreicht worden. Unfallhäuf­igkeit und Unfallschw­ere konnten nachweisli­ch positiv beeinfluss­t werden: Im Abschnitt zwischen der Anschlusss­telle Mettmann und dem Kreuz Hilden haben sich nach Installati­on der Messanlage innerhalb von 253 Tagen die Verkehrsun­fälle insgesamt um etwa 15 Prozent verringert. Die Zahl der schwer verletzten Personen ist um 80 Prozent und die Zahl der leicht verletzten Personen um 67 Prozent gesunken.

Da der vierspurig­e Ausbau der A 3 in den kommenden Jahren fortge- setzt wird, sollen es weiterhin Tempo-Messungen in den Baustellen­bereichen geben, kündigt der Kreis an.

Er werde aber in Abstimmung mit dem Land sicherstel­len, dass dabei den technische­n und rechtliche­n Anforderun­gen an eine fest installier­te Anlage „einwandfre­i entsproche­n“werde. Vor dem weiteren Betrieb soll der Standort des Blitzers nun so ausgebaut werden, dass die Anlage ausreichen­d fest verankert werden kann.

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