A3-Blitzer: Gericht bestätigt Bußgeldbescheide
KREIS METTMANN (RP) Obwohl der Blitzer an der A3 in Höhe Erkrath nicht den rechtlichen Anforderungen entsprach, hat dies keine Auswirkungen auf die Bußgeldbescheide. Das entschied jetzt das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf. Das heißt, die Temposünder, die gegen ihren Bußgeldbescheid Einspruch eingelegt haben, müssen trotzdem zahlen.
Zunächst stellt das OLG fest, dass der an der A3 eingesetzte Blitzer nicht den rechtlichen Anforderun- gen entsprochen habe. Nicht der Kreis, sondern die Polizei hätte diese Überwachung durchführen müssen. „Diese Bewertung war nach der bisherigen Abstimmung mit der Landesebene und nach amtsgerichtlichen Urteilen nicht zu erwarten“, hieß es gestern vom Kreis Mettmann.
Allerdings betone das OLG auch, dass dieser Formfehler keine Auswirkungen auf die erlassenen und angefochtenen Bußgeldbescheide haben könne. Denn die Geschwin- digkeitsverstöße seien „in einem messtechnisch nicht zu beanstandenden standardisierten Verfahren“festgestellt worden. Für die Verkehrssicherheit spiele es keine Rolle, ob Geschwindigkeitsverstöße durch die Polizei oder die Kreisordnungsbehörde ermittelt werden.
Insofern sei das Ziel des Kreises, die Verkehrssicherheit in den Baustellenbereichen auf der A 3 zu gewährleisten, durch die Geschwindigkeitsüberwachung wirksam erreicht worden. Unfallhäufigkeit und Unfallschwere konnten nachweislich positiv beeinflusst werden: Im Abschnitt zwischen der Anschlussstelle Mettmann und dem Kreuz Hilden haben sich nach Installation der Messanlage innerhalb von 253 Tagen die Verkehrsunfälle insgesamt um etwa 15 Prozent verringert. Die Zahl der schwer verletzten Personen ist um 80 Prozent und die Zahl der leicht verletzten Personen um 67 Prozent gesunken.
Da der vierspurige Ausbau der A 3 in den kommenden Jahren fortge- setzt wird, sollen es weiterhin Tempo-Messungen in den Baustellenbereichen geben, kündigt der Kreis an.
Er werde aber in Abstimmung mit dem Land sicherstellen, dass dabei den technischen und rechtlichen Anforderungen an eine fest installierte Anlage „einwandfrei entsprochen“werde. Vor dem weiteren Betrieb soll der Standort des Blitzers nun so ausgebaut werden, dass die Anlage ausreichend fest verankert werden kann.