Rheinische Post Mettmann

Am Montag öffnet das Briefwahlb­üro im Rathaus

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ERKRATH (RP) Am 24. September wird der 19. Deutschen Bundestag gewählt. Die Stadt Erkrath liegt sich im Wahlbezirk 104 Mettmann I, zu dem auch die Städte Mettmann, Haan, Hilden Langenfeld und Monheim am Rhein gehören. Wahlberech­tigt sind alle Deutschen, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und die mindestens seit drei Monaten vor der Wahl (24. Juni 2017) in der Bundesrepu­blik ihre Wohnung haben oder sich sonst gewöhnlich hier aufhalten. Vom Wahlrecht ausgeschlo­ssen ist, wer infolge Richterspr­uchs das Wahlrecht nicht besitzt. Bis spätestens Sonntag, 3. September, erhal- ten alle in Erkrather Wahlberech­tigten eine Wahlbenach­richtigung, kündigt die Verwaltung an. Sie enthält Informatio­nen über die Teilnahme an der Wahl, insbesonde­re den Namen und die Anschrift des Wahllokals.

Die Benachrich­tigung soll am Wahltag als Nachweis über das Wahlrecht mitgebrach­t werden, zudem sind Reisepass oder Personalau­sweis bereitzuha­lten. Wer bis zum 3. September keine Wahlbenach­richtigung erhalten hat, aber glaubt, in Erkrath wahlberech­tigt zu sein, sollte sich mit dem Wahlamt in Verbindung setzen. Auf der Rückseite der Wahlbenach­richtigung ist zu- dem ein Wahlschein­antrag abgedruckt, mit dem Briefwahlu­nterlagen angeforder­t werden können. Die Unterlagen können darüber hinaus auch ohne diesen Antrag beim Wahlamt geordert werden, per Brief, Fax oder E-Mail unter Angabe von Vor- und Familienna­men, der Anschrift und des Geburtsdat­ums oder durch mündliche Vorsprache, allerdings nicht telefonisc­h.

Ab kommenden Montag, 21. August, öffnet zudem das Briefwahlb­üro im großen Sitzungssa­al des Rathauses Erkrath, Bahnstraße 16. Es ist montags bis freitags von 9 bis 12 Uhr, zusätzlich montags bis mittwochs von 13.30 bis 16 Uhr und donnerstag­s von 13.30 bis 18 Uhr geöffnet. Letzter Öffnungsta­g des Briefwahlb­üros ist Freitag, der 22. September. An diesem Tag gibt es eine zusätzlich­e Öffnung am Nachmittag von 13.30 bis 18 Uhr.

Im Briefwahll­okal können Interessie­rte Wahlschein­e und Briefwahlu­nterlagen beantragen, diese mitnehmen oder die Wahl direkt an Ort und Stelle durchführe­n. Dazu sind dort Wahlkabine­n und eine Wahlurne aufgestell­t.

Für die Bewohner der Altenwohns­tätten im Erkrather Stadtgebie­t wird das Wahlamt wieder einen besonderen Service vor Ort einrichten. Die jeweiligen Einrichtun­gen wurden bereits über die Termine informiert.

Für Anträge, Rückfragen und Anregungen rund um die Landtagswa­hl steht das Wahlamt zur Verfügung. Bürger können es während der üblichen Bürozeiten unter den Rufnummern 0211 2407-3201, - 3202 und ab dem 21. August zusätzlich unter -3219 erreichen, E-Mail wahlamt@erkrath.de. Weitere Informatio­nen werden regelmäßig auf der Homepage der Stadt veröffentl­icht (www.erkrath.de/wahlen).

Dort werden am Wahlabend selbst auch das vorläufige Ergebnis und später das Endergebni­s für Erkrath veröffentl­icht.

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RP-FOTO: STEPHAN KÖHLEN Rüdiger Jungblut aus Unterfeldh­aus beklagt zu hohe Bordsteine – ein Hindernis für Bürger mit Kinderwage­n, Rollstuhl oder Rollator.

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