Arzt nach Tod eines Patienten freigesprochen
(wuk) Vom Vorwurf, er habe fahrlässig den Tod eines Patienten verschuldet, hat das Amtsgericht gestern einen 67-jährigen Internisten freigesprochen. Der Arzt hatte im Juni 2013 in seiner Praxis eine Magenspiegelung bei einem 69-Jährigen durchgeführt, der Patient fiel ins Koma, aus dem er nicht wieder erwacht, sondern Wochen später gestorben war. Schriftlich hatte die Staatsanwaltschaft gegen den Mediziner eine Bewährungsstrafe von einem Jahr erwirkt, doch als der Arzt dagegen Protest einlegte, fanden sich in der Gerichtsverhandlung gestern keine Beweise für einen tödlichen Kunstfehler. Auch der Staatsanwalt hatte Freispruch beantragt.
Strittig war vor allem, was der angeklagte Arzt von den zahlreichen Vorerkrankungen des Patienten wusste. Laut Ermittlungen soll der Internist die zusätzlichen Behandlungsrisiken vor der Magenspiegelung nicht ausreichend abgeklärt haben. Doch der sträubte sich dagegen, dass ihm der Tod des Patienten angelastet wurde. Der 69-Jährige habe ihm trotz intensiver Nachfragen die erheblichen Vorerkrankungen verschwiegen. Also habe er den Patienten in eine Gruppe mit geringerem Risiko einsortiert, was beim Eingriff fatale Folgen hatte. Drei Gutachter, die vom angeklagten Arzt gestern erstmals Details der Behandlung erfuhren, sahen im Ergebnis deshalb kein strafbares Verschulden des Angeklagten.