Rheinische Post Mettmann

Stadt macht Kasse mit Parkgebühr­en

- VON CHRISTOPH ZACHARIAS

Durch die Zeithalbie­rung der Brötchenta­ste und die Ausweitung der Parkzonen müssen Autofahrer immer tiefer in die Tasche greifen.

METTMANN Die Kämmerin wird’s freuen: Der Plan der Stadt Mettmann, die bewirtscha­fteten Parkzonen auszudehne­n, hat sich ausgezahlt. Wie Erster Beigeordne­ter Dietrich Stang im nächsten Verwaltung­sausschuss (heute 12. September, 17 Uhr, Rathaus) mitteilen wird, floss mehr Geld als in den Vorjahren an Parkgebühr­en ins Stadtsäcke­l.

Konkret: Die Stadt hat in der Zeit vom 1. Januar bis 30. Juni 2016 insgesamt 158.197,7 Euro eingenomme­n. Im gleichen Zeitraum 2017 ergaben sich Einnahmen in Höhe von 215.647,69 Euro; also Mehreinnah­men von insgesamt 57.450,62 Euro. Wenn man die bislang erzielten Mehreinneh­men für 2017 auf das ganze Jahr hochrechne­t, ergibt sich ein Betrag in Höhe von 114.901,24 Euro. Eine stolze Summe.

Unterm Strich nimmt die Stadt pro Jahr rund 430.000 Euro an Parkgebühr­en ein. Das ist eine ganze Menge für eine Stadt mit 40.000 Einwohnern. Hinzuzurec­hnen sind die Einnahmen aus den Parkgebühr­en für SMS-Parken mittels Handy, die sich – auf das gesamte Jahr 2017 hochgerech­net – auf einen Betrag von immerhin 12.762,30 Euro be- laufen. Im Vergleich zum Einnahmebe­trag des Jahres 2016 ergeben sich somit beim SMS-Parken Mehreinnah­men von 3.867,66 Euro. Im Zusammenha­ng mit der Parkraumbe­wirtschaft­ung sind außerdem die Einnahmen für die Ausstellun­g von Bewohnerpa­rkausweise­n zu berücksich­tigen. Jeder Bewohner er-

Stadtverwa­ltung hält nur einen Parkauswei­s für ein auf ihn als Halter zugelassen­es oder nachweisli­ch von ihm dauerhaft genutztes Kraftfahrz­eug. Nur in begründete­n Einzelfäll­en können mehrere Kennzeiche­n in dem Parkauswei­s eingetrage­n oder der Eintrag „wechselnde Fahrzeuge“vorgenomme­n werden. Ist der Bewohner Mitglied einer Car-Sharing-Organisati­on, wird deren Name im Kennzeiche­nfeld des Parkauswei­ses eingetrage­n. Das Bewohnerpa­rkvorrecht gilt dann nur für das Parken eines von außen deutlich erkennbare­n Fahrzeugs dieser Organisati­on (Aufschrift, Aufkleber am Fahrzeug); darauf ist der Antragstel­ler schriftlic­h hinzuweise­n, heißt es in der Vorlage der Verwaltung.

Rechnet man bei den Bewohnerpa­rkausweise­n den Einnahmebe­trag für das 1. Halbjahr 2017 von 12.583,40 Euro auf das ganze Jahr hoch, ergeben sich für 2017 (Gesamt-) Einnahmen für die Ausstellun­g von Anwohnerpa­rkausweise­n von 25.166,80 Euro. Im Vergleich zum Jahr 2016 sind dies Mehreinnah­men von 5766,90 Euro.

Hinzu kommen die Einnahmen aus Verwarn- und Bußgeldern im ruhenden Verkehr. Während sich die Verwarn- und Bußgelder im 1. Halbjahr 2016 auf 121.549,00 Euro beliefen, ergaben sich im 1. Halbjahr 2017 Einnahmen von 141.548,90 Euro und somit ein Plus von 19.999,90 Euro. Rechnet man diesen Betrag auf das ganze Jahr hoch, ergeben sich für 2017 bei den Einnahmen aus der Überwachun­g des ruhenden Verkehrs Einnahmen von 39.999,80 Euro. Fazit: Insgesamt kann bei der Parkraumbe­wirtschaft­ung für das Jahr 2017 mit einen Plus von 164.535,60 Euro gerechnet werden. Autofahrer kritisiere­n freilich die Ausweitung der Parkzonen und die Halbierung der Brötchenta­ste.

„Die Einnahmen aus den Bewohner-Parkauswei­sen müssen dazu gerechnet werden“

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