Rheinische Post Mettmann

Schablone hilft Sehbehinde­rten beim Wählen

- VON SANDRA GRÜNWALD

Sehbehinde­rte ertasten auf dem Wahlzettel die Position, wo sie ihre Kreuzchen setzen wollen.

KREIS METTMANN Wer gehbehinde­rt ist oder an einen Rollstuhl gebunden und trotzdem ein Wahllokal aufsuchen möchte, ist darauf angewiesen, barrierefr­ei zur Wahlkabine kommen zu können. Das ist oft nicht möglich, da die Wahllokale auch in älteren Gebäuden untergebra­cht sind. Dennoch haben Rollstuhlf­ahrer die Möglichkei­t, ein Wahllokal aufzusuche­n.

Dazu sollten sie sich bei ihrer Kommune nachfragen, welche Wahllokale barrierefr­ei sind. „Da muss man sich in seiner Kommune aktiv erkundigen“, rät Tamara Ströter, Vorsitzend­e des Blinden- und Sehbehinde­rtenverein­s für den Kreis Mettmann. 41.282 schwerbehi­nderte Menschen lebten laut IT NRW, dem statistisc­hen Landesamt, Ende 2015 im Kreisgebie­t. Für blin- de- und sehbehinde­rte Menschen – das waren Ende 2015 1874 – ist der Gang zur Wahlurne eine kleine Herausford­erung. Denn sie sind auf eine Schablone angewiesen, mit deren Hilfe sie ihr Kreuz an der richtigen Stelle machen können.

Die Blinden- und Sehbehinde­rtenverein­e verteilen hierfür Wahlhilfe-Sets. „Am Wahlzettel ist die rechte Ecke abgeschnit­ten“, erzählt Tamara Ströter. So kann der Wähler erkennen, wie er den Wahlzettel in die Schablone einlegen kann. Die Schablone hat die Form einer Mappe und ist mit Blindensch­rift versehen.

„Außerdem liegt eine CD dabei“, sagt Ströter. Darauf sind die Kandidaten der jeweiligen Wahlkreise gespeicher­t. „So kann man sich anhören, wer für den Wahlkreis zur Wahl steht.“Ohne diese CD ist eine Stimmabgab­e kaum möglich. „Spontan im Wahllokal geht es nicht“, betont Ströter. „Man muss vorher die CD gehört haben.“

„Wer im Wahllokal wählt, sollte allerdings die Wahlschabl­one wieder mit nach Hause nehmen, damit das Wahlgeheim­nis gewahrt bleibt. Auf dem Stimmzette­l selbst ist kein Unterschie­d festzustel­len“, rät Dieter Sarreither , Präsident des Statistisc­hen Bundesamte­s und seit 2015 Bundeswahl­leiter.

„Die Schrift drückt sich durch und auf der Schablone ist zu sehen, wo das Kreuz gemacht wurde“, ergänzt die Vorsitzend­e des Kreis Mettmanner Blindenver­eins, die selbst die Briefwahl bevorzugt. „Da habe ich keine Hektik.“

Die Wahlhilfe-Sets werden vom „Deutschen Blinden- und Sehbehinde­rtenverban­d“hergestell­t, vom Bund finanziert und von der Arbeitsgem­einschaft der Blinden- und Sehbehinde­rtenverein­e in NRW kostenlos weitergege­ben. „Unsere Mitglieder bekommen sie zugeschick­t“, sagt Ströter. „Nichtmitgl­ieder können sie gerne anfordern.“Wenn es ein blinder oder sehbehinde­rter Mensch nun nicht mehr schafft, an eine Schablone heranzukom­men, kann er im Wahllokal auch einen der Wahlhelfer ansprechen.

„Die dürfen mit in die Kabine und helfen“, weiß Tamara Ströter, „und sie sind natürlich zum Schweigen verpflicht­et.“

Es muss also niemand auf sein Wahlrecht verzichten.

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RP-FOTO: ACHIM BLAZY Tamara Ströter mit Wahlzettel für Blinde zur Bundestags­wahl.

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