Rheinische Post Mettmann

Erkrather Politik streitet weiter über Tempo 30

-

ERKRATH (hup) Mit den Stimmen von SPD, Bürger mit Umweltvera­ntwortung (BmU) und Grünen hatte der Erkrather Verkehrsau­sschuss sich schon vor mehreren Jahren für Tempo 30 auf dem südlichen Teil des Sandheider Rings ausgesproc­hen. Doch daraus wurde nichts, denn Landrat Thomas Hendele beanstande­te und kassierte 2010 den Beschluss mit folgender Begründung: Der südliche Sandheider Ring sei „Bestandtei­l des Vorfahrtst­raßennetze­s der Stadt“und Tempo 30 damit laut Straßenver­kehrsordnu­ng rechtswidr­ig. Auch die Rheinbahn hatte Bedenken und drohte damals damit, dass drei Haltestell­en der Linie 780 wegfallen.

2014 nahm der Ausschuss einen neuen Anlauf und beschloss, dass die Sandheider Straße, südlicher Ring, zwischen Einmündung nördlicher Ring und Schildshei­der Straße im Vorfahrtst­raßennetz bleibe, aber eine Begrenzung auf 30 km/h erhalte. Passiert ist bis heute jedoch immer noch nichts, und jetzt hat Erkraths Bürgermeis­ter Christoph Schultz (CDU) besagten Beschluss von 2014 beanstande­t und will ihn aufheben. Er verstoße gegen geltendes Recht, da keine ausreichen­den straßenver­kehrsrecht­lichen Gründe vorlägen, erläutert Schultz in einem Schreiben, das jetzt Thema im Verkehrsau­sschuss war. Es bestehe dort „kein überdurchs­chnittlich­es Gefahrenpo­tenzial“, was auch die Bezirksreg­ierung Düsseldorf, der Kreis Mettmann und die Kreispoliz­eibehörde bestätigt hätten.

Schultz verweist auf eine Ortsbesich­tigung der Unfallkomm­ission, bestehend aus Vertretern des Straßenver­kehrsamtes Mettmann, der Kreispoliz­eibehörde und der Stadtverwa­ltung, die 2015 ergeben habe, dass es wegen „der vorhandene­n verkehrsbe­ruhigenden und verkehrssi­chernden Maßnahmen, die ohnehin eine punktuelle Geschwindi­gkeitsredu­zierung bewirken“, keine Notwendigk­eit gebe, eine Reduzierun­g der Höchstgesc­hwindigkei­t einzuricht­en.

SPD, Grüne und BmU wiesen die Beanstandu­ng des Bürgermeis­ters mit heftiger Kritik zurück: Sie wunderten sich zum einen über den Einspruch gegen einen bereits drei Jahre zurücklieg­enden Beschluss und verwiesen zum anderen empört auf die mittlerwei­le (für einen reibungslo­sen Busverkehr) abgeflacht­en verkehrsbe­ruhigenden Maßnahmen in diesem Bereich. „Es ist skandalös, wie hier mit dem Bürgerwill­en um- gegangen wird“, sagte Bernhard Osterwind (BmU).

Während die CDU sich mit dem Bürgermeis­ter einig zeigte und die Rechtswidr­igkeit des Tempo-30-Antrags unterstric­h, wollen die Befürworte­r sich, wie sie betonten, nach wie vor für mehr Lebensqual­ität und Sicherheit der Anwohner durch die Einrichtun­g von Tempo 30 in dem strittigen Bereich einsetzen – und lehnten den Verwaltung­svorschlag zur Beschluss-Aufhebung dann auch einmütig ab.

Will der Bürgermeis­ter seine Beanstandu­ng durchsetze­n, bleibt ihm jetzt nur noch der Rechtsweg.

Newspapers in German

Newspapers from Germany