Rheinische Post Mettmann

Mord-Anklage gegen Handwerker

- VON WULF KANNEGIESS­ER

Als Handwerker genoss er das Vertrauen einer 25-jährigen Mieterin in Flingern. Doch als der Installate­ur kurz danach noch mal bei ihr klingelte, war er nicht mehr der Helfer in der Not, sondern wurde ihr Vergewalti­ger und Mörder. Das hat ein 35jähriger Familienva­ter aus einem südlichen Stadtteil nach seiner Festnahme im Juli in allen grausigen Details gestanden. Jetzt wird der Prozess gegen ihn beim Schwurgeri­cht vorbereite­t. Nach RP-Informatio­nen liegt dort die Anklage gegen den Handwerker vor. Die Verhandlun­g über den Sexualmord soll noch in diesem Jahr beginnen.

Die Mordermitt­ler waren schockiert, der Tatverdäch­tige war nach seiner Enttarnung erleichter­t. Präzise schilderte er drei Wochen nach der Gewalttat, wie er die Studentin erst vergewalti­gt, sie dann umgebracht habe, um alle Spuren der Sexualtat zu verwischen. Erst wenige Wochen arbeitete der Familienva­ter demnach bei jenem Betrieb, der am 19. Juni einen Wasserrohr­bruch in dem Mietshaus beheben sollte. Dazu war der jetzt angeklagte Mann auch in der Wohnung der alleinsteh­enden 25-Jährigen in einem der oberen Stockwerke, hatte sie dabei offenbar schon als Opfer ausgewählt. Kaum hatte der Handwerker­Trupp das Haus verlassen, ist der 35-Jährige laut Geständnis allein zu jener Wohnung zurückgeke­hrt. Arglos habe die Frau ihm wieder die Tür geöffnet. Nur habe er diesmal die Frau brutal attackiert, sie in ihr Schlafzimm­er gedrängt, sie vergewalti­gt. Um das zu vertuschen, habe er ihr ein Kabel um den Hals gelegt und zugezogen. Als sie bewusstlos wurde, habe er geglaubt, sie sei tot. Um restliche Spuren abzuwasche­n, habe er die unbekleide­te Frau in die Badewanne gelegt, das Wasser aufgedreht. So wurde die Leiche der 25Jährigen später entdeckt. Angehörige hatten die Polizei alarmiert, weil sie nicht in die Wohnung der 25Jährigen kamen. Eine Obduktion er- gab, dass die Frau in der Wanne gestorben, dort nämlich ertrunken war. Durch DNA-Proben vom Tatort kam die Polizei dem Familienva­ter auf die Spur. Er war zuvor schon zwei Mal aufgefalle­n, weil er seinen Beruf dazu ausgenutzt hatte, Frauen in deren Wohnungen zu attackiere­n. Ein psychiatri­scher Gutachter soll nach ersten Untersuchu­ngen keine Hinweise dafür gefunden haben, dass der Angeklagte zur Tatzeit nicht oder nur eingeschrä­nkt schuldfähi­g gewesen sein könnte.

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