Mord-Anklage gegen Handwerker
Als Handwerker genoss er das Vertrauen einer 25-jährigen Mieterin in Flingern. Doch als der Installateur kurz danach noch mal bei ihr klingelte, war er nicht mehr der Helfer in der Not, sondern wurde ihr Vergewaltiger und Mörder. Das hat ein 35jähriger Familienvater aus einem südlichen Stadtteil nach seiner Festnahme im Juli in allen grausigen Details gestanden. Jetzt wird der Prozess gegen ihn beim Schwurgericht vorbereitet. Nach RP-Informationen liegt dort die Anklage gegen den Handwerker vor. Die Verhandlung über den Sexualmord soll noch in diesem Jahr beginnen.
Die Mordermittler waren schockiert, der Tatverdächtige war nach seiner Enttarnung erleichtert. Präzise schilderte er drei Wochen nach der Gewalttat, wie er die Studentin erst vergewaltigt, sie dann umgebracht habe, um alle Spuren der Sexualtat zu verwischen. Erst wenige Wochen arbeitete der Familienvater demnach bei jenem Betrieb, der am 19. Juni einen Wasserrohrbruch in dem Mietshaus beheben sollte. Dazu war der jetzt angeklagte Mann auch in der Wohnung der alleinstehenden 25-Jährigen in einem der oberen Stockwerke, hatte sie dabei offenbar schon als Opfer ausgewählt. Kaum hatte der HandwerkerTrupp das Haus verlassen, ist der 35-Jährige laut Geständnis allein zu jener Wohnung zurückgekehrt. Arglos habe die Frau ihm wieder die Tür geöffnet. Nur habe er diesmal die Frau brutal attackiert, sie in ihr Schlafzimmer gedrängt, sie vergewaltigt. Um das zu vertuschen, habe er ihr ein Kabel um den Hals gelegt und zugezogen. Als sie bewusstlos wurde, habe er geglaubt, sie sei tot. Um restliche Spuren abzuwaschen, habe er die unbekleidete Frau in die Badewanne gelegt, das Wasser aufgedreht. So wurde die Leiche der 25Jährigen später entdeckt. Angehörige hatten die Polizei alarmiert, weil sie nicht in die Wohnung der 25Jährigen kamen. Eine Obduktion er- gab, dass die Frau in der Wanne gestorben, dort nämlich ertrunken war. Durch DNA-Proben vom Tatort kam die Polizei dem Familienvater auf die Spur. Er war zuvor schon zwei Mal aufgefallen, weil er seinen Beruf dazu ausgenutzt hatte, Frauen in deren Wohnungen zu attackieren. Ein psychiatrischer Gutachter soll nach ersten Untersuchungen keine Hinweise dafür gefunden haben, dass der Angeklagte zur Tatzeit nicht oder nur eingeschränkt schuldfähig gewesen sein könnte.