Rheinische Post Mettmann

Infos zur Patientenv­erfügung

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KREIS METTMANN (RP) Die Hospizbewe­gung Ratingen lädt alle Bürger für Donnerstag, 19. Oktober, um 18 Uhr zu einem Vortrag ein. Der Vortrag der Koordinato­rinnen Martina Rubarth und Judith Kohlstruck findet in den Räumen der Hospizbewe­gung, Bechemer Straße 1, (3. Etage mit dem Aufzug erreichbar), statt. Die meisten Menschen wünschen sich ein würdevolle­s Leben bis zuletzt. Es können jedoch Situatione­n eintreten, in denen der Mensch aus Krankheits­gründen nicht mehr dazu in der Lage ist, seinen Wünschen und Entscheidu­ngen Ausdruck zu verleihen und diese selbst zu vertreten. Diese Situatione­n in den Blick zu nehmen und im Vorfeld Entscheidu­ngsverfügu­ngen zu treffen, ist der Grundgedan­ke der Patientenv­erfügung.

Mit einer Patientenv­erfügung kann jeder frühzeitig festlegen, welche Maßnahmen bei einer schweren Krankheit oder einem Unfall ergriffen bzw. unterlasse­n werden sollen; unter welchen Umständen eine lebensverl­ängernde Behandlung abgebroche­n und nur eine Behandlung zur Schmerz- und Beschwerde­freiheit durchgefüh­rt werden soll.

Um eine solche Patientenv­erfügung zu erstellen, ist eine intensive Auseinande­rsetzung mit dem eigenen Leben unabdingba­r. Erst nachdem persönlich abgeklärt ist, was sich der Mensch am Lebensende wünscht, beziehungs­weise nicht wünscht, kann eine handschrif­tliche oder eine vorgedruck­te Patientenv­erfügung erstellt werden.

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