ANALYSE In
Kürze will das Oberverwaltungsgericht Münster über den Rechtsstatus zweier Islamverbände entscheiden. Davon hängt ab, wie groß der staatliche Einfluss auf Lehrinhalte künftig noch sein wird.
seien, müsse noch etwas geprüft werden: ihre Verfassungstreue. „Die Einhaltung dieser Grundsätze kann der Staat von Religionsgemeinschaften erwarten, die mit ihm bei der religiösen Unterweisung von Schulkindern zusammenarbeiten“, heißt es in der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts.
Zumindest im Fall von Milli Görüs ließe sich darüber streiten. Der hauptsächlich türkisch geprägte Verband war in der Vergangenheit dem extremistischen Islam zuzuordnen. Der Bundesverfassungsschutz beobachtet die Bewegung. Noch heute sind nach Angaben der Behörde rund 10.000 der über 80.000 Mitglieder der Milli Görüs und ihrer zugeordneten Vereinigungen islamistisch gesinnt. In Druckwerken aus dem Umfeld der Bewegung, insbesondere in der Zeitung „Milli Gazete“, fänden sich immer wieder antisemitische Aussagen, heißt es im aktuellen Verfassungsschutzbericht. Gleichzeitig gebe es innerhalb der Bewegung aber auch einen starken Willen zu Reformen.
Dagegen gilt der Zentralrat der Muslime als liberaler. Trotz seiner Bekanntheit vertritt er nur rund 20.000 der hierzulande lebenden Muslime.
Für Mouhanad Khorchide, Leiter des Zentrums für Islamische Theologie an der Universität Münster, ist die Sache klar: „Ich unterstütze prinzipiell den Vorstoß des Zentralrats der Muslime und des Islamrats, als Religionsgemeinschaften anerkannt zu werden. Es wäre allerdings fatal, wenn nur Verbände mit einem bestimmten Islamverständnis in diese Position kommen.“Deshalb müssten auch Verbände wie etwa der Liberal-Islamische Bund als Religionsgemeinschaft anerkannt werden. Grundsätzlich dürften nur solche Verbände als Religionsgemeinschaften anerkannt werden dürfen, die einen aufgeklärten und weltoffenen Islam verträten und sich für die Beheimatung der Muslime in Deutschland engagierten. Noch deutlicher wird Integrationsstaatssekretärin Serap Güler (CDU): „Ich hätte ein Problem damit, wenn diese beiden Verbände als Religionsgemeinschaften anerkannt würden.“