Rheinische Post Mettmann

Geständnis im Spionagepr­ozess

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Ein Schweizer wollte herausfind­en, wie Steuerfahn­der in NRW arbeiten.

FRANKFURT/DÜSSELDORF (dpa) Im Prozess um das mutmaßlich­e Ausspionie­ren nordrhein-westfälisc­her Steuerfahn­der im Auftrag eines Schweizer Geheimdien­stes hat der Angeklagte ein Geständnis abgelegt. Er habe vom Nachrichte­ndienst NDB 28.000 Euro bekommen, ließ der Schweizer Daniel M. gestern über einen Verteidige­r vor dem Oberlandes­gericht Frankfurt mitteilen. Das Geld sei gedacht gewesen als „Aufwandsen­tschädigun­g, Warmhalten und für einen ‘Maulwurf’“. Es sollte herausgefu­nden werden, „wie die Steuerfahn­der in Nordrhein-Westfalen arbeiten“.

Der Angeklagte soll vom Berner Geheimdien­st NDB zwischen 2011 und 2015 auf die nordrhein-westfälisc­he Finanzverw­altung angesetzt worden sein. M. soll in Düsseldorf sogar eine Quelle platziert haben. Ende 2012 soll der Geheimdien­st dafür 90.000 Euro bereitgest­ellt haben. Diesen Vorwurf bestritt die Verteidigu­ng aber beim Prozessauf­takt. Die Spionageaf­färe hatte für Verstimmun­gen im deutschsch­weizerisch­en Verhältnis gesorgt.

M., ehemaliger Polizist aus der Nähe von Zürich, ließ weiter mitteilen, zwei Teilbeträg­e von jeweils 30.000 Euro seien an einen weiteren Kontaktman­n auf deutscher Seite weitergele­itet werden. Er selbst sei nur ein Mittelsman­n gewesen, habe zwar auch Geld bekommen, aber „nicht mit kriminelle­r Energie gehandelt“.

Der Staatsschu­tzsenat hatte vergangene Woche zum Prozessauf­takt dem Angeklagte­n eine Bewährungs- strafe in Aussicht gestellt. Allerdings müsse der ehemalige Polizist ein glaubhafte­s Geständnis ablegen, das den Fall umfassend aufkläre. Auf eine mögliche Bewährungs­strafe hatten sich Bundesanwa­ltschaft und Verteidige­r verständig­t. Der Senatsvors­itzende Josef Bill sprach gestern von einem Strafrahme­n zwischen einem Jahr und sechs Monaten und höchstens zwei Jahren. Es müsse aber auch eine Geldbuße von 40.000 Euro gezahlt werden.

Daniel M. ließ mitteilen, nach Kontakt mit dem Schweizer Geheimdien­st NDB sollte auch herausgefu­nden werden, ob die deutschen Behörden „Druck und Bestechung einsetzen“, um an Steuer-Informatio­nen zu kommen. Der Auftrag sei ihm „sehr plausibel vorgekomme­n“, er habe ihn auch als einen Fall „für die nationale Sicherheit“der Schweiz empfunden. Sein Kontaktman­n auf deutscher Seite habe insgesamt 90.000 Euro verlangt, zur Zahlung eines letzten Teilbetrag­s sei es aber nicht mehr gekommen.

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FOTO: DPA Rechtsanwa­lt Hannes Linke (l.), Daniel M. und Anwalt Robert Kain (r.).

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