Rheinische Post Mettmann

Die Geisterhäu­ser von Mettmann

- VON DIRK NEUBAUER

Nachbarn klagen seit Jahren – über Müll, wild wucherndes Grün, Ruinen-Mauern und zugenagelt­e Fenster. Der Stadt entgehen Einnahmen. Dennoch kann sie gegen verfallene Geisterhäu­ser und ungepflegt­e Grundstück­e nicht vorgehen.

METTMANN Die Bahnstraße 12 ist bei den frei zugänglich­en Satelliten­aufnahmen des Internetdi­enstes Google Earth ein Geheimtipp für Computerve­rrückte mit schwarzem Humor, sogenannte Nerds. Denn mitten im Mettmanner Stadtzentr­um zeigt das Luftbild plötzlich ein Haus ohne Dach, mit schiefen Mauern und freiliegen­den Treppenhäu­sern. Eine Ruine. Und auch ein ganz irdischer Spaziergan­g zur Geisterhau­s-Adresse ergibt dasselbe Bild: Hier hat noch nie jemand gewohnt.

Es sieht allerdings auch nicht so aus, als würde sich das in absehbarer Zeit ändern. „Das ist ein furchtbare­r Anblick. Und wir haben alle Angst vor den Ratten und dem ganzen Ungeziefer, das sich in der Ruine sammelt“, schimpft ein Nachbar. „Da müsste die Stadt doch endlich mal durchgreif­en.“

Dasselbe Bild, eine andere Adresse: Johannes-Flintrop-Straße 90. Bauschutt und Müll liegen wild durcheinan­der. Vor mehr als drei Jahren, so berichten Anwohner wurde hier ein Umbau begonnen, dann aber einfach abgebroche­n. Seither hat sich das unfertige Haus zu einer Abladestel­le für Unrat entwickelt. Und auch hier leiden Anwohner, jeden Tag. „Von wild wuchernden Pflanzen, verstopfte­n Dachrinnen bis hin zugenagelt­en Fenstern – das Haus ist zu einem Schandflec­k in der Straße geworden“, schimpft Anliegerin Ulrike Kircher-Poetsch. Auch sie hat bereits städtische Ämter, darunter das Ordnungsam­t, um Hilfe gebeten. Vergeblich.

Kurt-Werner Geschorec, bei der Stadt Mettmann unter anderem für Stadtentwi­cklung zuständig, kennt die Klagen. Eigentlich sollte auch eine Stadt wie Mettmann ein Interesse daran haben, bei einer gegebenen Infrastruk­tur möglichst optimale Steuereinn­ahmen zu erzielen.

Von der Pflege des Stadtbilde­s ganz zu schweigen. Geschorec beteuert dennoch, dass die Verwaltung nicht tätig werden kann: „Grundsätzl­ich ist festzuhalt­en, dass es keine rechtliche Eingriffsm­öglichkeit gegen einen ’unschönen Anblick’ gibt.

Wenn von dem Grundstück eine Gefahr für die öffentlich­e Sicherheit und Ordnung ausgeht, beispielsw­eise der freie Zutritt zu ungesicher­ten Ruinen oder aber Müllablage­rungen mit Ungeziefer­plage, bestehen Zustände, die einen Eingriff rechtferti­gen können. Wird hingegen „nur“der Nachbar beeinträch­tigt oder geschädigt, ist dies auf dem privaten Rechtswege zu regeln.“Letzteres ist offenbar bei den beiden genannten Adressen der Fall.

Dazu muss man aber erst einmal jemanden auftreiben, der für das Grundstück zuständig ist. Laut dem vom Kreis Mettmann geführten Grundbuch gehört die Bahnstraße einem Mann mit einer Adresse in Papenburg. Wer weiterfors­cht, findet den Hinweis, dass dieser Herr seit Ende August 2016 nicht mehr Geschäftsf­ührer einer Immobilien­firma ist. Ein Kontakt: nicht möglich.

Ähnlich gilt für das andere Geisterhau­s-Grundstück: Es ist auf eine Frankfurte­r Unternehme­nsberatung eingetrage­n. Diese Firma hat sich aber überall mit einem passwortge­schützten Konferenz-Telefonsys­tem registrier­en lassen. Verantwort­liche sind auch in diesem Fall nicht ohne Weiteres zu ermitteln.

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RP-FOTOS: STEPHAN KÖHLEN An der Johannes-Flintrop-Straße wurde zwar vor Jahren mit der Sanierung des Dachstuhls begonnen, aber plötzlich stoppten die Arbeiten. Seitdem hat sich nichts mehr getan.

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