Düsseldorf macht Druck auf Airbnb
Die Politik befürchtet, dass immer mehr Wohnungen nur zur Vermietung an Touristen genutzt werden. Jetzt will man reagieren – auch, um herauszufinden, wie groß das Problem überhaupt ist.
Die Kommunalpolitik befürchtet negative Folgen durch die boomenden Online-Vermittler von Ferienwohnungen wie Airbnb. Eigentlich wirbt die die Plattform damit, dass sie es Privatleuten ermöglicht, zeitweise ihre Wohnung an Touristen zu vermieten. Im Rathaus hat man allerdings den Eindruck, dass immer mehr Wohnungen in Wahrheit ausschließlich zu diesem Zweck genutzt werden – und so regulärer Wohnraum verloren geht. Oberbürgermeister Thomas Geisel und das Ratsbündnis aus SPD, Grünen und FDP wollen nun verschiedene Gegenmaßnahmen prüfen lassen.
In touristischen Hochburgen in ganz Europa ist der Umgang mit nicht registrierten Ferienwohnungen ein großes Thema. Geisel hat das etwa kürzlich bei einem offiziellen Besuch in Lissabon erlebt. In der portugiesischen Hauptstadt beklage man, dass die Touristen die Bevölkerung inzwischen sogar aus der Innenstadt verdrängen. “Darunter leidet der Charakter einer Stadt”, sagt Geisel.
Noch ist allerdings unklar, wie stark die Folgen in Düsseldorf sind. Sicher ist: Mit rund 2,7 Millionen Übernachtungen pro Jahr ist der Markt auch in der NRW-Landeshauptstadt groß. Wer seine Privatwohnung über die Online-Plattformen vermietet, muss sich bislang nicht registrieren. Airbnb zum Beispiel spricht von 3000 Anbietern in Düsseldorf. Das Unternehmen sagt aber, der überwiegende Teil vermiete nur für kleine Zeiträume. Die Behörden können das bislang nicht nachvollziehen. „Wir wissen schlicht nicht, was Sache ist”, sagt Matthias Herz (SPD).
Das Ampel-Bündnis hat nun als ersten Schritt die Stadtverwaltung beauftragt, noch in diesem Jahr einen Vorschlag für eine „satzungsrechtliche Regelung” zu erarbeiten. „Erst dadurch können solche Ferienwohnungen überhaupt erfasst werden”, sagt Uwe Warnecke (Grüne). Die Politik erwartet dabei auch, dass die Stadt eine Grenze definiert, wo kommerzielle Vermietung überhaupt anfängt. Eine „gelegentliche, private Untervermietung” wolle man ausdrücklich nicht untersagen. Bis jetzt kennt man nur Einzelfälle: So beklagen etwa Bewohner von Mehrfamilienhäusern, dass in einer Wohnung plötzlich ständig wechselnde Gäste ein- und ausgehen – zum Ärger der Hausgemein- schaft. Teilweise sollen sogar Wohnhäuser nur zu diesem Zweck erbaut worden sein.
Das Thema ist politisch nicht unheikel. Denn SPD und Grüne sind ohnehin aufgeschlossen für eine Zweckentfremdungssatzung – wie sie etwa auch Berlin erlassen hat. Die FDP hat sie bislang aber ausgeschlossen. Manfred Neuenhaus (FDP) sieht in diesem Fall gute Gründe für ein behördliches Eingreifen, unter anderem auch, dass die Anbieter einen ungerechten Vorteil haben, weil sie nicht die Standards erfüllen müssen, die für Hotels gelten. Trotzdem will Neuenhaus abwarten, was die Stadtver- waltung vorlegt – und davon die Zustimmung abhängig machen. „Eine Zweckentfremdungssatzung wird es mit der FDP nicht geben”, sagt er.
Geisel will sogar noch weiter gehen. Er regt an, dass die Anbieter ihre Steuernummer hinterlegen müssen. Vorbilder seien Mallorca und Griechenland. Das soll auch dabei helfen, dass alle Gastgeber ihre Umsätze versteuern – auch das ist eine Kritik an den neuen Anbietern. Bislang fehlt dafür aber eine gesetzliche Grundlage. Geisel will den Vorschlag beim Städtetag einbringen. „Ich bin sicher, dass andere Kommunen dieselben Probleme haben.”
Airbnb gibt sich gesprächsbereit. Man sei auch an „klaren und progressiven Regeln” interessiert, heißt es. „Home Sharing ermöglicht den Düsseldorfern, sich mit ihrem Zuhause, dem üblicherweise größten Kostenfaktor, etwas dazuzuverdienen”, sagt eine Sprecherin. Jeder einzelne Vermieter habe aber die Verantwortung, sich dabei an lokale Gesetze zu halten. Airbnb helfe dabei bereits mit: So informiere man über die Regelungen vor Ort und erinnere in jedem Jahr die Anbieter in einer E-Mail an die Pflicht, die Einnahmen in der Steuererklärung anzugeben. Kommentar Seite D2