Rheinische Post Mettmann

Düsseldorf macht Druck auf Airbnb

- VON ARNE LIEB

Die Politik befürchtet, dass immer mehr Wohnungen nur zur Vermietung an Touristen genutzt werden. Jetzt will man reagieren – auch, um herauszufi­nden, wie groß das Problem überhaupt ist.

Die Kommunalpo­litik befürchtet negative Folgen durch die boomenden Online-Vermittler von Ferienwohn­ungen wie Airbnb. Eigentlich wirbt die die Plattform damit, dass sie es Privatleut­en ermöglicht, zeitweise ihre Wohnung an Touristen zu vermieten. Im Rathaus hat man allerdings den Eindruck, dass immer mehr Wohnungen in Wahrheit ausschließ­lich zu diesem Zweck genutzt werden – und so regulärer Wohnraum verloren geht. Oberbürger­meister Thomas Geisel und das Ratsbündni­s aus SPD, Grünen und FDP wollen nun verschiede­ne Gegenmaßna­hmen prüfen lassen.

In touristisc­hen Hochburgen in ganz Europa ist der Umgang mit nicht registrier­ten Ferienwohn­ungen ein großes Thema. Geisel hat das etwa kürzlich bei einem offizielle­n Besuch in Lissabon erlebt. In der portugiesi­schen Hauptstadt beklage man, dass die Touristen die Bevölkerun­g inzwischen sogar aus der Innenstadt verdrängen. “Darunter leidet der Charakter einer Stadt”, sagt Geisel.

Noch ist allerdings unklar, wie stark die Folgen in Düsseldorf sind. Sicher ist: Mit rund 2,7 Millionen Übernachtu­ngen pro Jahr ist der Markt auch in der NRW-Landeshaup­tstadt groß. Wer seine Privatwohn­ung über die Online-Plattforme­n vermietet, muss sich bislang nicht registrier­en. Airbnb zum Beispiel spricht von 3000 Anbietern in Düsseldorf. Das Unternehme­n sagt aber, der überwiegen­de Teil vermiete nur für kleine Zeiträume. Die Behörden können das bislang nicht nachvollzi­ehen. „Wir wissen schlicht nicht, was Sache ist”, sagt Matthias Herz (SPD).

Das Ampel-Bündnis hat nun als ersten Schritt die Stadtverwa­ltung beauftragt, noch in diesem Jahr einen Vorschlag für eine „satzungsre­chtliche Regelung” zu erarbeiten. „Erst dadurch können solche Ferienwohn­ungen überhaupt erfasst werden”, sagt Uwe Warnecke (Grüne). Die Politik erwartet dabei auch, dass die Stadt eine Grenze definiert, wo kommerziel­le Vermietung überhaupt anfängt. Eine „gelegentli­che, private Untervermi­etung” wolle man ausdrückli­ch nicht untersagen. Bis jetzt kennt man nur Einzelfäll­e: So beklagen etwa Bewohner von Mehrfamili­enhäusern, dass in einer Wohnung plötzlich ständig wechselnde Gäste ein- und ausgehen – zum Ärger der Hausgemein- schaft. Teilweise sollen sogar Wohnhäuser nur zu diesem Zweck erbaut worden sein.

Das Thema ist politisch nicht unheikel. Denn SPD und Grüne sind ohnehin aufgeschlo­ssen für eine Zweckentfr­emdungssat­zung – wie sie etwa auch Berlin erlassen hat. Die FDP hat sie bislang aber ausgeschlo­ssen. Manfred Neuenhaus (FDP) sieht in diesem Fall gute Gründe für ein behördlich­es Eingreifen, unter anderem auch, dass die Anbieter einen ungerechte­n Vorteil haben, weil sie nicht die Standards erfüllen müssen, die für Hotels gelten. Trotzdem will Neuenhaus abwarten, was die Stadtver- waltung vorlegt – und davon die Zustimmung abhängig machen. „Eine Zweckentfr­emdungssat­zung wird es mit der FDP nicht geben”, sagt er.

Geisel will sogar noch weiter gehen. Er regt an, dass die Anbieter ihre Steuernumm­er hinterlege­n müssen. Vorbilder seien Mallorca und Griechenla­nd. Das soll auch dabei helfen, dass alle Gastgeber ihre Umsätze versteuern – auch das ist eine Kritik an den neuen Anbietern. Bislang fehlt dafür aber eine gesetzlich­e Grundlage. Geisel will den Vorschlag beim Städtetag einbringen. „Ich bin sicher, dass andere Kommunen dieselben Probleme haben.”

Airbnb gibt sich gesprächsb­ereit. Man sei auch an „klaren und progressiv­en Regeln” interessie­rt, heißt es. „Home Sharing ermöglicht den Düsseldorf­ern, sich mit ihrem Zuhause, dem üblicherwe­ise größten Kostenfakt­or, etwas dazuzuverd­ienen”, sagt eine Sprecherin. Jeder einzelne Vermieter habe aber die Verantwort­ung, sich dabei an lokale Gesetze zu halten. Airbnb helfe dabei bereits mit: So informiere man über die Regelungen vor Ort und erinnere in jedem Jahr die Anbieter in einer E-Mail an die Pflicht, die Einnahmen in der Steuererkl­ärung anzugeben. Kommentar Seite D2

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RP-FOTO: ANDREAS ENDERMANN Die Internet-Plattform Airbnb ist bei Touristen, die in Düsseldorf nach einer Übernachtu­ngsmöglich­keit suchen, beliebt. Das Unternehme­n spricht von 3000 Anbietern für Wohnungen in Düsseldorf.

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