Rheinische Post Mettmann

Bordell sponsert Kulturfabr­ik

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In Krefeld wird wegen Anfangsver­dachts der Korruption ermittelt.

KREFELD (sti) Jahrzehnte­lang sind in Krefeld Vorgänge rund um ein Bordell an der Mevissenst­raße offenbar im Einvernehm­en von Politik und Verwaltung unter den Teppich gekehrt worden. Jetzt ermittelt die Staatsanwa­ltschaft. Krefelds Oberbürger­meister Frank Meyer hat einen von ihm veranlasst­en Bericht des Rechnungsp­rüfungsamt­es an die Strafverfo­lgungsbehö­rden weitergele­itet. Der Inhalt des Papiers ist brisant: Es besteht der Anfangsver­dacht der Korruption.

Jetzt wurden erste Details des vertraulic­hen Berichts bekannt: Demnach hat der Bordellkön­ig über Jahre hinweg mehr als 300.000 Euro an die Krefelder Kulturfabr­ik gespendet. Der damalige Fachdezern­ent soll sich für die regelmäßig­en Spenden sogar förmlich und schriftlic­h mit dem Hinweis bedankt haben, dass ohne die Unterstütz­ung der Rotlicht-Größe finanziell­e Engpässe in der kulturelle­n Förderarbe­it drohen würden. Es scheint nicht ausgeschlo­ssen, dass als Gegenleist­ung für die Spenden ein Wegschauen bei Genehmigun­gs- und Nutzungs- rechten der Immobilie in einem Krefelder Gewerbegeb­iet erfolgt ist. „Wir prüfen den Sachverhal­t auf noch verfolgbar­e Straftaten, das heißt auch unter dem Blickwinke­l eventuelle­r Korruption“, erklärte Axel Stahl, Sprecher der Krefelder Staatsanwa­ltschaft, auf Anfrage unserer Redaktion. Das Problem dabei: Die Vorgänge liegen zum Teil mehr als 35 Jahre zurück. Etwaige Sachverhal­te wie Vorteilsna­hme oder Bestechlic­hkeit sind wahrschein­lich schon verjährt.

In Krefeld wird das Eros-Center aktuell als Wohnheim geführt. In den 1980er und 1990er Jahren hatten sich Bordellbet­reiber und Stadtverwa­ltung noch vor den Gerichten über die Rechtmäßig­keit des Bordellbet­riebs im Gewerbegeb­iet gestritten. Irgendwann scheint dann eine Regelung gefunden worden zu sein. Welcher Art sie war und ob dabei Strafgeset­ze oder andere Vorschrift­en verletzt worden waren, das soll nun die Staatsanwa­ltschaft klären.

Auch jetzt gehen Teile der Fachverwal­tung davon aus, dass der Bordellbet­reiber zumindest auf Bestandssc­hutz pochen kann und ein Schließen des Eros-Centers eine Millionen-Klage nach sich ziehen könnte.

Um eine rechtskonf­orme Lösung kommt Oberbürger­meister Meyer als Verwaltung­schef nicht herum. Das neue Prostituie­rtenschutz­gesetz, das zum 1. Juli 2017 in Kraft getreten ist, zwingt ihn dazu, die Genehmigun­gsfähigkei­t des „dortigen Betriebes neu zu bewerten beziehungs­weise zu klären“.

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ARCHIVFOTO: SK Die Kufa erhielt über Jahre Spenden eines Bordellbet­reibers.

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