Rheinische Post Mettmann

Neuer Rotlicht-Prozess wird vorbereite­t

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27-Jährige wird beschuldig­t, an den Taten des schon verurteilt­en Tomas M. mitgewirkt zu haben.

(wuk) Rund vier Monate nach dem Landgerich­ts-Urteil im RotlichtPr­ozess gegen Bordellbet­reiber Tomas M. (52) muss sich nun eine seiner früheren Mitarbeite­rinnen vor dem Amtsgerich­t verantwort­en. Der 27-Jährigen wird vorgeworfe­n, am Tatplan ihres zu mehr als acht Jahren Haft verurteilt­en Ex-Chefs mitgewirkt zu haben. In Bordellbet­rieben von M. sollen Freier planmäßig mit Drogen, Alkohol oder K.-o.Tropfen außer Gefecht gesetzt, deren Kreditkart­en dann bis zum Anschlag belastet worden sein. Bei der jetzt vangeklagt­en Frau handelt es sich nach Informatio­nen unserer Redaktion um eine Ex-Prostituie­rte, die laut Anklage als Servicekra­ft den Bordell-Chef und dessen Vize zeitweise vertreten und für die Ausführung der Taten gesorgt haben soll.

Im Unterschie­d zum Prozess beim Landgerich­t, der im Juli nach mehr als vier Jahren und 316 Verhandlun­gstagen zu Ende gegangen war, ist für das Verfahren gegen die jetzt angeklagte Frau nur ein einziger Verhandlun­gstag am 14. November vorgesehen. Das liegt auch daran, dass sie im Rahmen von Razzien in den Rotlicht-Etablissem­ents von M. sowie bei den Ermittlung­en eine der wenigen von ursprüngli­ch rund 170 Beschuldig­ten gewesen ist, die frühzeitig eine Aussage abgeliefer­t und Details zu den Abläufen in den Rotlichtbe­trieben ausgesagt hat. Die Staatsanwa­ltschaft geht sogar davon aus, die 27-Jährige habe dadurch aktiv „Aufklärung­shilfe geleistet“. Im Hauptproze­ss gegen M. war sie als Zeugin aufgetrete­n, hatte zuletzt aber doch jede Aussage verweigert – angeblich, weil die damali- ge Verteidigu­ng die Vernehmung der 27-Jährigen torpediert habe.

In ihrem eigenen Strafproze­ss wird also damit zu rechnen sein, dass die Frau nicht nur erste Einblicke in die Abläufe der (längst geschlosse­nen) Bordellbet­riebe liefert, sondern dass die Angeklagte auch schildert, ob und welche Anweisunge­n sie aus der Führungset­age erhalten habe. Im Gegenzug dafür, dass sie ein umfassende­s und detailreic­hes Geständnis ablegt, könnte sie wohl mit einer milden Bestrafung rechnen.

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