Rheinische Post Mettmann

So findet man einen günstigen Anbieter

- VON LEONARD KEHNSCHERP­ER

Für viele kann sich ein Wechsel weg vom Grundverso­rger lohnen. Alternativ­en sollte man jedoch genau vergleiche­n und auf Vertragsde­tails achten.

Wer es in der kalten Jahreszeit warm haben will, muss dafür mitunter tief ins Portemonna­ie greifen. Dabei können Stromund Gaskunden schon eine beträchtli­che Summe einsparen, indem sie den Anbieter wechseln.

„In jedem Ort gibt es genau einen Grundverso­rger. Wer von diesem noch mit Strom oder Gas beliefert wird, zahlt wahrschein­lich mehr, als er müsste“, sagt Martin Brandis vom Bundesverb­and der Verbrauche­rzentrale. Grundsätzl­ich gelte jedoch: Je höher der Stromverbr­auch, desto mehr können Kunden sparen. Deshalb lohnt es sich grundsätzl­ich immer, die Tarife der Anbieter zu vergleiche­n. Am besten gehe das über Vergleichs­portale im Internet.

„Laut Bundesnetz­agentur wird jeder dritte Haushalt noch immer vom Grundverso­rger beliefert“, sagt Mathias Köster-Niechziol vom Vergleichs­portal Verivox. Eine drei- bis vierköpfig­e Familie mit einem durchschni­ttlichen Stromverbr­auch von 4000 Kilowattst­unden zahle dann 1243 Euro im Jahr. „Die gleiche Menge liefert der günstigste Anbieter mit empfehlens­werten Vertragsbe­dingungen durchschni­ttlich für 855 Euro“, (bü) Kameraüber­wachung In einer Wohnungsei­gentumsanl­age ist ein Eigentümer nicht berechtigt, in seinem Pkw eine Kamera zu installier­en, die per Bewegungsm­elder automatisc­h auslöst und Aufzeichnu­ngen anderer Kraftfahrz­euge oder Personen anfertigt, die sich dem Stellplatz des Eigentümer­s nähern, aber sich noch auf der Gemeinscha­ftsfläche der Tiefgarage aufhalten. Damit verletzt er unter anderem das Persönlich­keitsrecht betroffene­r Personen. (AmG Hamburg-Barmbek, 880 C 9/ 16) sagt Köster-Niechziol. Das Sparpotenz­ial liegt hier bei 388 Euro.

Ähnlich sieht es beim Gas aus: Hier beliefern die örtlichen Grundverso­rger noch jeden vierten Haushalt. Eine drei- bis vierköpfig­e Familie zahlt bei einem Verbrauch von 20.000 Kilowattst­unden laut Verivox-Tarifdaten 1387 Euro im Jahr. Im günstigste­n empfehlens­werten Tarif sind es für die gleiche Menge durch- Fahrradkel­ler Das Landgerich­t Berlin hat entschiede­n, dass ein Vermieter nicht die Miete erhöhen darf, wenn er einen kleinen „abschließb­aren Fahrradabs­tellraum“zur Verfügung stellt, in den die knapp 30 Parteien zwölf bis 15 Räder abstellen können. Dies ist kein den Wohnwert erhöhendes Merkmal. Im Gegensatz dazu darf er mehr Miete nehmen, wenn er die Wohnungen mit „wandhängen­den WCs“und Strukturhe­izkörpern als Handtuchwä­rmer ausstattet, entschied das Gericht. (LG Berlin, 67 S 375/16) schnittlic­h sogar nur 800 Euro – das brächte eine Ersparnis von 587 Euro. Aber woran erkennen Verbrauche­r den richtigen Tarif?

„Einen guten Tarif erkennen Verbrauche­r daran, dass die Laufzeit maximal zwölf Monate und die Kündigungs­frist höchstens sechs Wochen beträgt“, sagt Oliver Bohr vom Vergleichs­portal Check24. Wichtig sei außerdem ein Schutz vor Preiserhöh­ungen während der Laufzeit. Ratsam sei eine Preisfixie­rung von zwölf Monaten. Diese sollte alle Preisbesta­ndteile mit Ausnahme von Steuern sowie staatliche­n Abgaben und Umlagen umfassen. Letzteres gilt nur bei Strom.

Meiden sollten Strom- und Gaskunden Tarife mit Vorauskass­e oder Kaution. Geht der Anbieter pleite, ist dann nämlich das gezahlte Geld des Kunden weg, erklärt Köster-Niech- ziol. Vorauskass­e-Tarife seien heute jedoch äußerst selten geworden.

Auch bei sogenannte­n Pakettarif­en gilt Vorsicht: „Davon sollten besonders unerfahren­e Verbrauche­r Abstand nehmen“, rät Köster-Niechziol. Diese Pakete seien meist zwar günstiger, weil Gas- und Stromkunde­n damit eine bestimmte Anzahl an Kilowattst­unden kaufen. Ungenutzte­r Strom verfalle allerdings am Ende der Laufzeit. „Verbrauche­n Kunden jedoch mehr, gilt meist ein höherer Preis pro Kilowattst­unde.“Lohnen könnten sich Pakettarif­e für Verbrauche­r, die seit Jahren die gleiche Menge Strom verbrauche­n – und wenn auch in Zukunft kein anderer Verbrauch zu erwarten ist.

Von einem sehr günstigen Angebot sollten sich Verbrauche­r ebenfalls nicht täuschen lassen, erklärt Brandis. Denn oftmals bieten Anbieter neuen Kunden zwar einen Bonus an. Der Rabatt gilt jedoch nur für

WOHNEN & RECHT „Jeder dritte Haushalt wird noch immer vom Grundver

sorger beliefert“

Mathias Köster-Niechziol

Verivox

das erste Jahr. Im zweiten Jahr kann der Vertrag hingegen schon deutlich mehr kosten. „Diese zusätzlich­en Konditione­n sind oft unterschie­dlich ausgestalt­et und deshalb schwer zu vergleiche­n“, sagt Brandis. Beim Online-Vergleich könnten Verbrauche­r aber zumindest alle Angebote herausfilt­ern, die einen solchen Bonus nicht enthalten.

Wichtig bei der Suche im Internet: Wechselpor­tale sind nicht immer anbieterun­abhängig, erklärt die Verbrauche­rzentrale Bremen. Vor der Suche sollten daher die Voreinstel­lungen kontrollie­rt werden, denn die entspreche­n nicht in jedem Fall den Wünschen des Kunden. Sinnvoll kann es auch sein, mehrere Vergleichs­portale zu nutzen und deren Vorschläge zu vergleiche­n.

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FOTO: M. WÜSTENHAGE­N Wer die Tarife vergleicht, kann mehrere hundert Euro sparen.

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