Rheinische Post Mettmann

Motorradfa­hrer tragen höheres Haftungsri­siko

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Motorrad fahren kann gefährlich sein – und teuer.

(tmn) Motorradfa­hrer sollten im Straßenver­kehr besonders vorsichtig sein. Nicht nur, weil sie weniger geschützt sind als Autofahrer – sie tragen auch das höhere Haftungsri­siko. Wie der Deutsche Anwaltvere­in erklärt, weisen Gerichte Motorradfa­hrern oft eine höhere Schuld zu als dem Autofahrer. Das liege an der höheren Betriebsge­fahr des Zweirads, das schwierige­r zu führen sei als ein vierrädrig­es Fahrzeug.

Die Betriebsge­fahr sei eine grundsätzl­iche Annahme: Bewege jemand ein Fahrzeug im Straßenver­kehr, gehe allein davon eine Gefahr für alle anderen Verkehrste­ilnehmer aus. Die allgemeine Betriebsge­fahr eines Fahrzeugs wird deshalb vor allem dadurch bestimmt, wie viel Schaden es bei Dritten verursache­n könnte. So sei die Betriebsge­fahr bei einem Kleinstwag­en etwa geringer als bei einem Sportwagen mit viel PS unter der Haube.

Bei Motorradfa­hrern spielten hier etwa Faktoren wie die Geschwindi­gkeit, eine geringe Stabilität des Fahrzeugs und somit einer höheren Sturzgefah­r sowie die geringere Sichtbarke­it eine Rolle.

Darüber hinaus sollten Motorradfa­hrer darauf achten, ob eventuell angebracht­e Nachrüstun­gen zugelassen sind. Das sei nicht immer sofort zu erkennen, heißt es. Die Fahrer sollten deshalb darauf achten, ob der Hersteller die EU-Zulassung mit einem Dokument beweisen könne. Nicht zugelassen­e Umbauten könnten ein Bußgeld und in Ausnahmefä­llen auch die Stilllegun­g des Motorrads zur Folge haben. Da die Polizei mit eigens geschulten Beamten nach Umbauten fahndet, sollten die Fahrer immer die entspreche­nden Dokumente mitführen, rät der Deutsche Anwaltvere­in.

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FOTO: S. MARKS Für Umbauten am Motorrad sollten notwendige Papiere immer mitgeführt werden.

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