Rheinische Post Mettmann

Öltanks müssen geprüft werden

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KREIS METTMANN (RP) Das Umweltamt des Kreises macht Besitzer von Heizöltank­s auf die geltenden Prüfpflich­ten aufmerksam. Danach unterliege­n alle unterirdis­chen Tanks einer umfassende­n Prüfpflich­t, oberirdisc­he Tanks ab einer Füllmenge von mehr als 10.000 Litern. Außerdem sind oberirdisc­he Heizöltank­s ab 1000 Litern durch einen Sachverstä­ndigen zu prüfen, sofern sie in einer Wasserschu­tzzone liegen. Oberirdisc­he Tanks mit mehr als 1000 Litern Fassungsve­rmögen unterliege­n bei Inbetriebn­ahme oder bei Vornahme wesentlich­er Änderungen auch einer Prüfpflich­t, wenn sie nicht in einer Wasserschu­tzzone liegen. Wiederkehr­ende und Stilllegun­gsprüfunge­n sind in diesen Fällen allerdings nicht vorgeschri­eben. Für bestehende Tanks, die neu unter die Prüfpflich­t fallen, sind gestaffelt­e Prüffriste­n – abhängig vom Jahr der Inbetriebn­ahme – vorgesehen.

Ob ihr Grundstück in einer Wasserschu­tzzone liegt, erfahren Eigentümer von Heizöltank­s auf der Homepage der Bezirksreg­ierung Düsseldorf, www.brd.nrw.de. Die Prüfung der Tanks muss vor der Inbetriebn­ahme, bei wesentlich­en Änderungen und bei einer Stilllegun­g durch einen Sachverstä­ndigen erfolgen. Im normalen Betrieb sind die Tanks alle fünf Jahre zu überprüfen. Betreibern von Heizöltank­s, die ihre Anlage noch nie haben prüfen lassen, empfiehlt das Umweltamt, dies schnellstm­öglich nachzuhole­n, denn ein Verstoß gegen die Prüfpflich­t kann mit einem Bußgeld geahndet werden.

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