Öltanks müssen geprüft werden
KREIS METTMANN (RP) Das Umweltamt des Kreises macht Besitzer von Heizöltanks auf die geltenden Prüfpflichten aufmerksam. Danach unterliegen alle unterirdischen Tanks einer umfassenden Prüfpflicht, oberirdische Tanks ab einer Füllmenge von mehr als 10.000 Litern. Außerdem sind oberirdische Heizöltanks ab 1000 Litern durch einen Sachverständigen zu prüfen, sofern sie in einer Wasserschutzzone liegen. Oberirdische Tanks mit mehr als 1000 Litern Fassungsvermögen unterliegen bei Inbetriebnahme oder bei Vornahme wesentlicher Änderungen auch einer Prüfpflicht, wenn sie nicht in einer Wasserschutzzone liegen. Wiederkehrende und Stilllegungsprüfungen sind in diesen Fällen allerdings nicht vorgeschrieben. Für bestehende Tanks, die neu unter die Prüfpflicht fallen, sind gestaffelte Prüffristen – abhängig vom Jahr der Inbetriebnahme – vorgesehen.
Ob ihr Grundstück in einer Wasserschutzzone liegt, erfahren Eigentümer von Heizöltanks auf der Homepage der Bezirksregierung Düsseldorf, www.brd.nrw.de. Die Prüfung der Tanks muss vor der Inbetriebnahme, bei wesentlichen Änderungen und bei einer Stilllegung durch einen Sachverständigen erfolgen. Im normalen Betrieb sind die Tanks alle fünf Jahre zu überprüfen. Betreibern von Heizöltanks, die ihre Anlage noch nie haben prüfen lassen, empfiehlt das Umweltamt, dies schnellstmöglich nachzuholen, denn ein Verstoß gegen die Prüfpflicht kann mit einem Bußgeld geahndet werden.