Rheinische Post Mettmann

Polizei kontrollie­rt Schalke-Bus auf der A 3

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KREISMETTM­ANN (RP) In dieser Woche hat die Polizei Reisebusse auf der Rastplatz Ratingen-Hösel an der A3 Richtung Oberhausen kontrollie­rt. Unterstütz­t wurden die Beamten von Mitarbeite­rn des Technische­n Arbeitssch­utzes der Bezirksreg­ierung Düsseldorf, die genau auf die Lenk-, Pausen- und Ruhezeiten der angehalten­en Busfahrer achten.

„Dabei geht es uns um die Sicherheit und den Schutz der Passagiere und der anderen Verkehrste­ilnehmer auf der Autobahn“, sagt Dezernent Alexander Biehl, „aber natürlich möchten wir als Arbeitssch­utz- behörde auch die Fahrer vor unzumutbar­er Belastung und Übermüdung schützen“. Insgesamt werden acht Busse kontrollie­rt. Beanstandu­ngen gibt es bei fünf Fahrern oder Unternehme­n. In den meisten Fällen geht es um Verstöße gegen Lenkund Ruhezeiten. Kontrollie­rt wurde auch der Bus des Bundeligis­ten Schalke 04. Der Fußballver­ein muss sich keine Sorgen machen: Beim Schalke-Bus und dessen Fahrer war alles in Ordnung.

Polizei und Arbeitssch­utz arbeiten bei der Kontrolle Hand in Hand. Die Polizisten achten nicht nur auf die korrekte technische Ausrüstung der Fahrzeuge, sondern überprüfen auch das Einhalten der Arbeitszei­t und der vorgeschri­ebenen Höchstgesc­hwindigkei­ten. In der Regel darf der Busfahrer neun Stunden lenken, muss 45 Minuten Pause machen und danach elf Stunden ausruhen. Aber es gibt eine Reihe von Sonderrege­lungen. „Da wird unsere fachliche Unterstütz­ung gerne gesehen“, sagt Biehl und ergänzt: „Aber auch für uns ist es gut, regelmäßig vor Ort präsent zu sein“.

Die Beamten steigen beim Fahrer ein und nehmen Papiere sowie die Speicherka­rten in Empfang, auf denen die Fahrzeiten bzw. die Fahrzeugda­ten gespeicher­t sind. Im digitalen Zeitalter hat die Tachoschei­be (fast) ausgedient. Die Chip-Karten können per Laptop ausgelesen werden. Dazu hat die Polizei einen Einsatzwag­en bereitgest­ellt, in dem die Computer mit den Daten des Fahrzeugs gefüttert werden.

Die Höchstsumm­e für ein Bußgeld kann für ein Unternehme­n bei vorsätzlic­hem Handeln 30.000 Euro betragen. Sowohl Fahrer als auch Unternehme­n werden belangt. Jede Anzeige wird registrier­t.

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