Rheinische Post Mettmann

Politik berät über „Waschbrett“-Zukunft

- VON CHRISTOPH ZACHARIAS

Ob der Unterstand in der Stadtmitte verschwind­en oder neu gebaut werden soll, ist heute Thema im Ausschuss.

METTMANN Das geliebte und gleichzeit­ig gehasste „Waschbrett“steht heute wieder auf der Tagesordnu­ng des Planungsau­sschusses (17 Uhr, Rathaus, Großer Sitzungssa­al). Worum geht es? Zur Erinnerung: Die Mitglieder des Planungsau­sschusses lehnten im September den Vorschlag der Verwaltung ab, ein neues Glasdach anstelle des alten „Waschbrett­s“an der Mühlenstra­ße zu errichten. Die Fraktionen hatten Bauchschme­rzen, eine Konstrukti­on durchzuwin­ken, die 500.000 Euro kosten soll (mit Abbruchkos­ten und Platzgesta­ltung). Das Land hatte zwar im Vorfeld zugesagt, 70 Prozent der Kosten zu übernehmen – der Förderbesc­heid liegt bereits im Rathaus. Bleiben aber noch 150.000 Euro bei der Stadt hängen.

Der Bund der Steuerzahl­er kritisiert­e bereits im Mai das Vorhaben der Stadt Mettmann, einen neuen Unterstand mit einem Glasdach an der Mühlenstra­ße zu bauen. Auch der ursprüngli­che Verwaltung­svorschlag, der Abbruch des „Waschbrett­s“und eine neue Platzgesta­ltung mit einem Platanenda­ch (ähnlich dem auf dem Platz am Königshof) wurde vom Ausschuss abgelehnt. Doch Stillstand kann und darf es laut Verwaltung nicht geben. Denn: Die Mühlenstra­ße sollte eigentlich bereits in diesem Jahr umund ausgebaut werden. Aber: Ohne Entscheidu­ng „Waschbrett“kein Ausbau der Mühlenstra­ße. Denn: „Die Mühlenstra­ße und die Platzfläch­e wurden sowohl mit dem Platanenda­ch als auch mit der transparen­ten Überdachun­g unter dem Aspekt der Barrierefr­eiheit geplant und haben daher eine andere Höhenlage als heute“, sagt die Verwaltung. Sollte das „Waschbrett“erhalten bleiben, müsse die Planung der Mühlenstra­ße überarbeit­et werden. Der Straßenaus­bau nach der derzei- tigen Planung der Höhenlage hätte zur Folge, dass bei Bestand des „Waschbrett­s“die Fundamente teilweise frei lägen. „Darüber hinaus ist zu berücksich­tigen, dass der Erhalt des „Waschbrett­s“Instandset­zungsaufwa­nd auslöst“, so die Verwaltung. Aufgrund von Korrosion müssen mindestens zwei Stützen ausgetausc­ht werden. Die Dachentwäs­serung einschließ­lich der Anschlussl­eitungen bis an den Straßenkan­al in der Mühlenstra­ße ist ebenso erneuerung­sbedürftig.

Fachbereic­hsleiter Kurt-Werner Geschorec: „Es ist unter wirtschaft­lichen und bautechnis­chen Aspekten nicht sinnvoll, zunächst die Mühlenstra­ße auszubauen und zu einem späteren Zeitpunkt die Platzfläch­e des ,Waschbrett­s’ neu zu gestalten.“Die Andienung einer Baustelle auf dieser Fläche sei nur über die dann neu hergestell­te Mühlen- straße möglich. Hierdurch und auch durch die Bauarbeite­n auf der Platzfläch­e sowie die zuvor beschriebe­ne Erneuerung der Entwässeru­ngsleitung­en würden Schäden in der Oberfläche der Mühlenstra­ße nicht zu vermeiden sein.

Und: Sollte es kein Glasdach geben, muss mit der Bezirksreg­ierung gesprochen werden, damit die Fördergeld­er nicht verfallen oder in andere Kommunen fließen.

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RP-ARCHIVFOTO: DIETRICH JANICKI Sollte das Waschbrett erhalten bleiben, muss es aufwändig saniert werden. Es weist Mängel in der Dachkonstr­uktion und in der Entwässeru­ng auf.

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