Rheinische Post Mettmann

Für falsches Hotel Entschädig­ung

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Der Bundesgeri­chtshof stärkt die Reisenden im Prozess gegen Alltours.

KARLSRUHE (dpa) Urlaubszei­t ist kostbar: Selbst wenn Reisende nur einige Tage im falschen Hotel einquartie­rt werden, können sie einen Anspruch auf Entschädig­ung für diese „nutzlos aufgewende­te Urlaubszei­t“haben. Das entschied gestern der Bundesgeri­chtshof (BGH) in Karlsruhe (Aktenzeich­en X ZR 111/16).

Damit war eine Familie aus dem baden-württember­gischen Crailsheim mit ihrer Klage erfolgreic­h. Sie war bei ihrem Antalya-Urlaub vor gut zweineinha­lb Jahren wegen Überbelegu­ng für drei Tage in einem anderen Hotel einquartie­rt worden. Dieses war nach Angaben ihres Anwaltes unfertig, das Zimmer hatte nicht den versproche­nen Meerblick und war – nach Feststellu­ng des Berufungsg­erichts – in ei- nem ekelerrege­nden Zustand: „Es waren drei Tage Horror.“

Zwar war in dem ursprüngli­ch gewählten Hotel später alles in Ordnung, und die Familie hatte für die restlichen Tage ihren gebuchten Strandurla­ub. Die drei Tage hätten den Elf-Tage-Urlaub aber insgesamt „erheblich beeinträch­tigt“, so der Bundesgeri­chsthof. Der Familie stehe deshalb eine Entschädig­ung in Höhe von 600 Euro zu – zusätzlich zu den in den Vorinstanz­en erstritten­en 970 Euro geminderte­r Reisepreis. Der BGH wies zugleich die Revision des Reiseveran­stalters All- tours Flugreisen als unbegründe­t zurück. Den Richtern zufolge entsprach die vom Veranstalt­er erbrachte Leistung nicht dem Wert der gebuchten Leistung. Der Reisende, dem vertraglic­h ein bestimmtes Hotel versproche­n werde, zahle auch dafür, dass er diese Auswahl nach seinen persönlich­en Vorlieben selbst treffe und dies nicht dem Reiseveran­stalter überlasse.

Dass der Familie angesichts der Hygienemän­gel, des fehlenden Meerblicke­s und nötigen Umzugs eine Minderung zusteht, hatte auch der Anwalt von Alltours bei der Verhandlun­g eingeräumt. Dass aber die drei Tage zu Beginn den ganzen Urlaub beeinträch­tigten, konnte er nicht sehen: „Beide Hotels gehören zur selben Kette und haben den gleichen hohen Standard.“

Die klagende Familie erhält insgesamt über 1500 Euro

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