Rheinische Post Mettmann

Stadt muss mehr Flüchtling­e aufnehmen

- VON CHRISTOPH ZACHARIAS

Die Wohnsitzau­flage hat zur Folge, dass anerkannte Migranten wieder nach Mettmann zurückkomm­en müssen.

METTMANN Die sogenannte Residenzpf­licht für Migranten hat große Auswirkung auf die Stadt Mettmann. Die alte nordrhein-westfälisc­he Landesregi­erung hatte in 2016 eine landesinte­rne Wohnsitzre­gelung für anerkannte Flüchtling­e erlassen. Dadurch sollten Flüchtling­e verpflicht­et werden, auch nach dem erfolgreic­hen Abschluss ihres Asylverfah­rens in einer bestimmten Kommune zu bleiben. Die alte Landesregi­erung wollte dadurch den Integratio­nsprozess erleichter­n und „integratio­nshemmende­n sozialräum­lichen Konzentrat­ionen entgegenwi­rken“. Als einziges Bundesland hat Nordrhein-Westfalen die Wohnsitzau­flage um eine Verteilung für die Kommunen ergänzt, die rückwirken­d gilt. Nicht nur die neu kommenden, anerkannte­n Flüchtling­e wurden nach einem bestimmten Schlüssel aus Erstaufnah­meeinricht­ungen verteilt, sondern auch die schon in den Kommunen lebenden Geflüchtet­en, die bereits Monate zuvor eine Anerkennun­g bekommen hatten. Die neue Landesregi­erung hält diese Regelung für unsinnig und will sie abschaffen. Diese Verordnung sei „kein geeignetes Mittel, um Integratio­n zu fördern“, sondern behindere diese im Gegenteil sogar. Es mache mehr Sinn, „Geflüchtet­e selbst entscheide­n zu lassen, wo sie hingehen wollen, sie aber dabei gründlich zu beraten“, heißt es. Für Mettmann bedeutet diese alte Regelung, dass die Stadt 115 Menschen zusätzlich aufzunehme­n hat. „Für Dezember sind weitere 40 Flüchtling­e konkret angekündig­t, für das erste Halbjahr 2018 noch mal 70 Menschen, deren Unterbring­ung bereits jetzt geplant werden muss“, sagt Fachbereic­hsleiterin Ute Piegeler im Sozialauss­chuss. Konkret: In den städtische­n Unterkünft­en leben derzeit 345 Asylbewerb­er, in den angemietet­en Wohnungen 113 Flüchtling­e. Ein Großteil dieser Menschen, nämlich über 90, lebt in Wohnungen des Mettmanner Bauvereins im Bereich der Georg-Fischer-Straße. Sie müssen laut Piegeler die Wohnungen Mitte Mai 2018 verlassen, da der MBV mit der Umsetzung der Planung für das Neubaugebi­et beginnt. In den Gebäuden Danziger Straße und Kleberstra­ße müssen Wohnungen für Obdachlose vorgehalte­n werden. Sie stehen den Flüchtling­en nicht dauerhaft zur Verfügung, sagt Sozialamts­leiter Marko Sucic. Piegeler schloss nicht aus, dass eine weitere Unterkunft gebaut werden, beziehungs­weise ein Bürokomple­x als Quartier angemietet werden müsse.

Nach wie vor fehlt preiswerte­r Wohnraum in Mettmann. Auf eine Anzeige im Internet oder in der Zeitung melden sich oft mehr als 50 Interessen­ten. Flüchtling­e – wenn sie nicht einen ehrenamtli­chen Begleiter haben – besitzen oft keine Chan- ce, eine Wohnung anmieten zu können.

Ein großes Fragezeich­en steht hinter der Familienzu­sammenführ­ung. Bei subsidiär Schutzbere­chtigten ist ein Familienzu­zug bis zum 16. März 2018 ausgesetzt. Familienzu­sammenführ­ung meint in diesem Zusammenha­ng nur die Kinder und die Ehepartner, nicht die Tante und den Großonkel.

Schließlic­h geht es um das Problem Arbeit. Anerkannte Flüchtling­e dürfen und wollen arbeiten. Auch hier gilt, ohne die Hilfe von Ehrenamtle­rn, die „Klinken putzen“und beim Arbeitgebe­r vorspreche­n, läuft nicht viel. Die Behörden verfügen oft nicht über die notwendige­n lokalen Kontakte.

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