Rheinische Post Mettmann

Nur die Abwasserge­bühr steigt ab Januar

- VON CHRISTOPH ZACHARIAS

METTMANN Die gute Nachricht vorweg: Die meisten städtische­n Gebühren bleiben konstant, einige sinken sogar. Und: „Der Hebesteuer­satz der Grundsteue­r B wird nicht erhöht“, sagte Kämmerin Veronika Traumann im Bauausschu­ss. Allerdings wird die Entwässeru­ngsgebühr (Schmutzwas­ser und Niederschl­agswasser) um drei beziehungs­weise um 2,5 Prozent zum 1. Januar 2018 angehoben.

„Bei einem Vier-Personen-Musterhaus­halt in einem Reihenhaus ergibt dies eine Erhöhung der gesamten Beiträge um 10,92 Euro im Jahr, das sind 0,95 Prozent“, so Traumann. Die Gründe für die Erhöhung der Entwässeru­ngsgebühr sind vielfältig: höhere Abschreibu­ngen (plus 78.950 Euro), die kalkula- torische Verzinsung des Anlagekapi­tals (plus 63.931 Euro). Ursächlich für die Erhöhung des Abschreibu­ngsbetrage­s ist die Zunahme des Kanalanlag­enwertes. Traumann: „Ferner ist die Umlage an den Bergisch-Rheinische­nWasserver­band (BRW) um 113.183 Euro gestiegen. Neben einer Beitragsan­hebung führt die Inbetriebn­ahme des Regenüberl­aufbeckens Kantstraße zu höheren Ausgaben und somit insgesamt zu einer Ansatzerhö­hung.“Außerdem, so die Kämmerin weiter, wurde die Position „Erstattung Ratten-

Veronika Traunmann bekämpfung“von 60.000 auf 90.000 Euro im Vergleich zur Vorjahresk­alkulation angehoben. Der vom Kreis Mettmann geschätzte Kostenante­il der Stadt Mettmann in Höhe von 100.000 Euro entfällt zu 90 Prozent auf die Kanalanlag­en.

Die Stadt nimmt 132.162 Euro aus dem Sonderpost­en für den Gebührenau­sgleich und kann so die Mehraufwen­dungen teilweise kompensier­en und eine Gebührener­höhung abmildern. Die Straßenrei­nigungsgeb­ühr sinkt um zwei Prozent. Gründe: weniger Streugut, milder Winter sowie eine Verzinsung des Anlagekapi­tals durch die Herabsetzu­ng des kalkulator­ischen Zinssatzes von 6,75 auf 6,50 Prozent. Aber: Dem stehen höhere Personalko­sten gegenüber. Die Kämmerin hat deshalb 145.823 Euro aus dem Sonderpost­en für den Gebührenau­sgleich genommen und kompensier­t damit die Ausgabense­ite.

Die Müllgebühr­en sinken um 2,1 Prozent. Der Grund sind eine geringere Abfallbese­itigungsge­bühr des Kreises sowie Mehrerlöse bei Papier.

Die Friedhofsg­ebühren bleiben konstant. Sorgen bereitet die Tatsache, dass bereits 24 Prozent der verstorben­en Mettmanner mit Hauptwohns­itz im umliegende­n Städten beigesetzt werden. Dort sind die Gebühren geringer.

Kämmerin

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