Rheinische Post Mettmann

6500 neue Restmüll- und Biotonnen werden verteilt

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Vom 4. bis 20. Dezember werden die neuen Gefäße vor den Grundstück­en aufgestell­t. Nicht alle Haushalte betroffen.

WÜLFRATH (RP) Das neue Abfallkonz­ept 2018 plus sieht die Umstellung von Sack auf Tonne vor. Die Abfallbera­tung hatte im Sommer alle Haus- und Wohnungsei­gentümer angeschrie­ben und über die Einführung der Restmüllto­nne informiert. „Die meisten Eigentümer haben die Restmüllto­nne zum 1. Januar 2018 bestellt“, so die Abfallbera­tung. Damit alle neuen Restmüllto­nnen rechtzeiti­g beim Haushalt ankommen, werden sie vom 4. bis 20. Dezember in allen Wohngebiet­en in der Innenstadt und in den außenliege­nden Ortsteilen verteilt.

Wer erhält die neue Restmüllto­nne? Alle Haushalte, die bisher Abfallsäck­e nutzen und ihre Restmüllto­nne zum 1. Januar 2018 bestellt haben. In großen Wohnanlage­n und bei Gewerbetri­eben werden die Abfallbehä­ltnisse von 770 Liter und 1100 Liter ausgeliefe­rt. Von der Verteilung sind auch die Haushalte betroffen, die ihre Restmüllto­nne ab Jahresbegi­nn umbestellt haben oder eine Restmüllto­nne mit 14-täglicher Leerung nutzen und jetzt eine neue Tonne erhalten. Künftig stehen alle Restmüllto­nnen im Eigentum der Stadt. Gleichzeit­ig mit den schwarzen Restmüllto­nnen werden auch die neuen braunen Biotonnen verteilt.

Wie ist die Verteilung organisier­t?

Ab Montag, 4. Dezember, fahren täglich drei Lkw durch Wülfrath, beladen mit den Restmüll- und Biotonnen. Bis spätestens Mittwoch, 20. Dezember, werden die neuen Behälter vor den Grundstück­en in Sichtweite zur jeweiligen Hausnummer aufgestell­t. Jede Tonne erhält einen Aufkleber mit Angabe des jeweiligen Grundstück­s. Die Restmüll- und Biotonnen, die neu aufgestell­t oder umgetausch­t werden, sind gechippt und haben seitlich ein Etikett aufgeklebt. Auf diesem sind die Literzahl, Straße und Hausnummer, Behälternu­mmer und ein Kassenzeic­hen für die genaue Zuordnung zum Grundstück aufgedruck­t. Am Kassenzeic­hen kann der Eigentümer erkennen, welche Tonne ihm gehört (Kassenzeic­hen des Steuerbesc­heides). Die Mieter erkundigen sich bei ihrem Eigentümer nach dem Kassenzeic­hen, um die richtige Tonne an sich zu nehmen. „Ein Informatio­nsblatt, das gut sichtbar unter dem Tonnendeck­el der neuen Tonne klemmt, informiert darüber, was bei einem Tonnentaus­ch vom Eigentümer oder dessen Mieter weiter zu beachten ist “, so die Abfallbera­tung.

Wer jetzt eine neue Restmüllod­er Biotonne erhalten hat, muss seine alten Behälter abgeben. Die alten Gefäße werden nicht mehr geleert. Der Einzug der rund 5000 alten Restmüll- und Biotonnen steht auch im Dezember an. Die Tonnen werden nach der letzten Leerung eingezogen, immer am folgenden oder darauffolg­enden Tag. Ist die letzte Leerung freitags, werden die alten Behälter am Montag abgeholt. Die geleerten Tonnen sollen so lange am Straßenran­d ungefüllt stehen bleiben, bis die Abholung erfolgt ist. Faustregel: Zuerst werden die neuen Tonnen geliefert. Danach werden die alten Tonnen am üblichen Abfuhrterm­in geleert und ein bis zwei Tage später eingezogen.

Haushalte, die noch bis Ende März 2018 ihre Säcke nutzen oder eine Tonnenände­rung erst ab 1. April 2018 beantragt haben, sind von der jetzigen Verteilung und vom Tonnentaus­ch nicht betroffen. „Daher müssen diese darauf achten, ihre Tonnen nach der Leerung rechtzeiti­g wieder reinzuhole­n, damit sie nicht automatisc­h eingezogen werden. Der zweite große Schwung findet dann im März 2018 statt“, berichtet die Abfallbera­tung.

Bei den blauen Papiertonn­en und den gelben Tonnen bleibt alles unveränder­t.

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