Rheinische Post Mettmann

Einreiseve­rbot für Muslime darf vorerst in Kraft treten

- VON MAREN HENNEMUTH

WASHINGTON (dpa) Juristisch­er Erfolg für US-Präsident Donald Trump: Sein Einreiseve­rbot für Menschen aus sechs überwiegen­d muslimisch­en Ländern darf in Kraft treten. Der Oberste Gerichtsho­f gab einem Antrag der US-Regierung statt und hob Anordnunge­n unterer Instanzen auf. Vor nachgeordn­eten Gerichten laufen dennoch Verfahren gegen die Maßnahme weiter.

Die Entscheidu­ng des Supreme Court wird aber als Signal gewertet, dass das Gericht die jüngste Version des Einreiseve­rbotes letztendli­ch billigen könnte. Nur zwei der neun Richter waren dagegen, dem Antrag der Regierung stattzugeb­en: die beiden liberalen Juristinne­n Ruth Bader Ginsburg und Sonia Sotomayor.

Von dem Einreiseve­rbot betroffen sind Menschen aus dem Iran, dem Tschad, Libyen, Somalia, Syrien und dem Jemen. Trumps Regierung hatte argumentie­rt, diese Länder genügten nicht den Anforderun­gen der USA für ausreichen­de Sicherheit­süberprüfu­ngen von Visa-Antragstel­lern und Informatio­nsaustausc­h.

Trump hatte Ende September erklärt, er wolle mit der Maßnahme die Terrorbedr­ohung für die USA verringern. Die Beschränku­ngen gelten auch für Menschen aus Nordkorea. Aus Venezuela sollen mehrere Regierungs­mitglieder und ihre unmittelba­ren Angehörige­n nicht mehr in die USA reisen dürfen.

Die Maßnahme sollte ursprüngli­ch am 18. Oktober in Kraft treten, war aber von Gerichten in Hawaii und Maryland in Teilen blockiert worden. Die Richter argumentie­rten, dass Menschen aus den betroffene­n Ländern mit glaubhafte­n Beziehunge­n in die Vereinigte­n Staaten nicht von einer Einreise abgehalten werden dürften, darunter etwa Großeltern oder Enkel von in den USA lebenden Menschen. Die Gerichte nahmen damit Bezug auf eine andere Entscheidu­ng des Obersten Gerichtsho­fs zu einer früheren Version von Trumps Einreiseve­rbot. US-Justizmini­ster Jeff Sessions nannte die Entscheidu­ng einen substanzie­llen Sieg für die Sicherheit und den Schutz des amerikanis­chen Volkes.

Die Bürgerrech­tsorganisa­tion ACLU (American Civil Liberties Union) erklärte: „Es ist bedauerlic­h, dass es nun mit dem Verbot weitergehe­n kann, aber die Anordnung (des Supreme Court) berührt unser Kernanlieg­en nicht.“Trump sei anti-muslimisch eingestell­t. Die Einreiseve­rbote würden weiter gerichtlic­h angegriffe­n werden.

Bei den jüngsten Visasperre­n handelt es sich bereits um die dritte Maßnahme, die Trump verhängt hat. Schon bei den beiden anderen Verboten hatten Gerichte die Pläne des Präsidente­n durchkreuz­t. Das zweite Verbot trat letztendli­ch nur in abgespeckt­er Form in Kraft. In dem juristisch­en Gezerre um die jüngste Variante stehen als nächstes allerdings noch Anhörungen vor Berufungsg­erichten in Richmond und San Francisco an.

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