Rheinische Post Mettmann

Gericht kippt Sonntagsöf­fnung in Düsseldorf­er Innenstadt

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DÜSSELDORF (hdf) Die Geschäfte im Zentrum der NRW-Landeshaup­tstadt bleiben am Sonntag voraussich­tlich geschlosse­n. Das folgt aus einer Entscheidu­ng des Verwaltung­sgerichts Düsseldorf. Es hatte gestern erklärt, der Beschluss der Stadtverwa­ltung für die Sonntagsöf­fnung in Stadtmitte, Alt- und Carlstadt sei unzureiche­nd begründet. Der Düsseldorf­er Oberbürger­meister Thomas Geisel kündigte an, gegen den Beschluss Beschwerde beim Oberverwal­tungsgeric­ht in Münster einzulegen, um den verkaufsof­fenen Sonntag doch noch zu ermögliche­n.

Das Gericht folgte mit seiner Entscheidu­ng einer Klage der Gewerkscha­ft Verdi und stellte dabei auf den verfassung­srechtlich­en Schutz der Sonntagsru­he ab. Die Stadt hatte argumentie­rt, dass der Weih- nachtsmark­t eine große Anziehungs­kraft ausübe und damit ein besonderer Anlass für eine Sonntagsöf­fnung gegeben sei. Das Gericht bewertete diese Prognose als „weder schlüssig noch vertretbar“. Die Stadt gehe pauschal von einer Strahlkraf­t des Weihnachts­marktes aus und habe nicht ermittelt, wie viele Besucher am zweiten Advent oder an den Adventsson­ntagen tatsächlic­h zu den Weihnachts­märkten nach Düsseldorf kommen.

In der vergangene­n Woche hatte das Oberverwal­tungsgeric­ht eine Sonntagsöf­fnung in Düsseldorf­er Stadtteile­n nur sehr begrenzt zugelassen. In einigen Vierteln mussten alle Geschäfte geschlosse­n bleiben, in anderen war die Öffnung zumindest in unmittelba­rer Nähe zu den Stadtteil-Weihnachts­märkten erlaubt.

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