Rheinische Post Mettmann

Neue „unechte“Einbahnstr­aße

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METTMANN (RP) Die Verwaltung hat für die Herrenhaus­er Straße eine neue Verkehrsre­gelung getroffen, die sich „unechte“Einbahnstr­aßenregelu­ng nennt. Dies bedeutet für Autofahrer, dass die Herrenhaus­er Straße vom Düsselring kommend nur bis zur Neckarstra­ße befahrbar ist. Die Durchfahrt zur Grundschul­e ist allen Fahrzeugen mit Ausnahme von Fahrrädern untersagt. Zwischen Laubacher Straße und Neckarstra­ße gilt weiterhin die bekannte Verkehrsre­gelung. Zum Schutz der Schulkinde­r am Düsselring wird der Abschnitt zwischen Ruhr- und Moselstraß­e auf Tempo 30 reduziert. Die Tempobesch­ränkung auf Höhe der Herrenhaus­er Straße gilt Montag bis Freitag zwischen 7 und 17 Uhr.

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