Neue „unechte“Einbahnstraße
METTMANN (RP) Die Verwaltung hat für die Herrenhauser Straße eine neue Verkehrsregelung getroffen, die sich „unechte“Einbahnstraßenregelung nennt. Dies bedeutet für Autofahrer, dass die Herrenhauser Straße vom Düsselring kommend nur bis zur Neckarstraße befahrbar ist. Die Durchfahrt zur Grundschule ist allen Fahrzeugen mit Ausnahme von Fahrrädern untersagt. Zwischen Laubacher Straße und Neckarstraße gilt weiterhin die bekannte Verkehrsregelung. Zum Schutz der Schulkinder am Düsselring wird der Abschnitt zwischen Ruhr- und Moselstraße auf Tempo 30 reduziert. Die Tempobeschränkung auf Höhe der Herrenhauser Straße gilt Montag bis Freitag zwischen 7 und 17 Uhr.