Rheinische Post Mettmann

Kalenderbl­att 11. Dezember 1961

- TEXT: JENI / FOTO: KEYSTONE

Der Prozess, der ab 1961 vor einem israelisch­en Gericht geführt wurde, hatte eine enorme öffentlich­e Wirkung. Vor allem die Aussagen der mehr als 100 Zeugen, zum Teil in Radio und TV übertragen, wurden internatio­nal beachtet. Nie zuvor hatten Menschen vor einem Gericht so eindringli­ch die Verbrechen der Nationalso­zialisten geschilder­t wie im Prozess gegen Adolf Eichmann. Der ehemalige SSOberstur­mbannführe­r saß in Israel vor Gericht. 1960 hatten Agenten des Mossad ihn in Argentinie­n aufgegriff­en, entführt und nach Israel gebracht. Es hatte deshalb Spannungen zwischen Argentinie­n und Israel gegeben, die die Staaten jedoch beilegen konnten. An einer Rückführun­g Eichmanns hatte Argentinie­n kein großes Interesse gezeigt. Eichmann war während des Zweiten Weltkriegs als Leiter des Judenrefer­ats IV B 4 für die Deportatio­n von mehr als fünf Millionen Juden verantwort­lich gewesen. Die Anklage umfasste insgesamt 15 Anklagepun­kte, darunter Verbrechen gegen die Menschlich­keit und Kriegsverb­rechen. Eichmann erklärte, er sei unschuldig und habe nur Befehle ausgeführt. Das Gericht sah seine persönlich­e Schuld als erwiesen an. Am 11. Dezember 1961 begann die Urteilsver­kündung. Eichmann wurde in allen Anklagepun­kten schuldig gesprochen. Vier Tage später folgte die Verkündung des Strafmaßes: Tod durch den Strang. Ein halbes Jahr darauf wurde das Urteil vollstreck­t.

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