Rheinische Post Mettmann

94 Fußfessel-Träger in Deutschlan­d

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Derzeit müssen mehr Personen das Gerät tragen als 2016. Experten üben Kritik.

BERLIN (jd/maxk) Die Zahl der mit elektronis­chen Fußfesseln kontrollie­rten Personen ist gestiegen. So sind derzeit Fußfesseln gegen 94 verurteilt­e Straftäter angeordnet, im Vorjahr waren es 88 gewesen. Das geht nach Informatio­nen unserer Redaktion aus Zahlen des Justizmini­steriums in Baden-Württember­g sowie der gemeinsame­n elektronis­chen Überwachun­gsstelle der Länder hervor.

Von den 94 Personen haben 70 Sexualstra­ftaten und 24 Gewaltdeli­kte begangen. Jedoch sind nicht alle auf freiem Fuß. „In 28 Fällen ist eine Unterbrech­ung vermerkt“, teilte ein Sprecher des zuständige­n Justizmini­steriums in Hessen mit. Grund dafür könne etwa die Unterbring­ung des Täters in Untersuchu­ngs- haft oder in einem Krankenhau­s sein. In NRW tragen den Angaben zufolge drei Personen eine Fußfessel, bei drei weiteren wurde die Anordnung unterbroch­en. In Bayern tragen auch zwei unter potenziel-

André Schulz lem Terrorverd­acht stehende Gefährder eine Fußfessel.

Die Behörden erhoffen sich, durch die Überwachun­gsmaßnahme­n, weitere Straftaten der jeweiligen Person verhindern zu können. Laut hessischem Justizmini­sterium hat sich der Einsatz bewährt. „Die Betroffene­n wissen, dass wir ihren Aufenthalt­sort verfolgen, und das Warnsystem funktionie­rt“, sagte Ministeriu­msexperte René Brosius.

Zuletzt kamen aber erneut Zweifel an der Wirksamkei­t von Fußfesseln auf: Wie jüngst bekannt wurde, kam in Hamburg ein Sexualstra­ftäter erst nach 69 Verstößen gegen die Auflagen zum Tragen der Fußfessel vorübergeh­end wieder in Haft. Der Vorsitzend­e des Bundes Deutscher Kriminalbe­amter, André Schulz, ist ebenfalls kritisch. „Bei gefährlich­en Menschen wie Gewalt- oder Sexualstra­ftätern ist die Fußfessel ungeeignet“, sagte er. Sie könne keine weiteren Taten verhindern und erwecke nur den Schein guter Überwachun­gsmöglichk­eiten.

„Bei gefährlich­en Menschen ist die Fußfessel ungeeignet“

Bund Deutscher Kriminalbe­amter

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