Rheinische Post Mettmann

Düsseldorf will Kioske beschränke­n

- VON STEFANI GEILHAUSEN

Die Stadt kündigt ein Alkoholver­kaufsverbo­t an den Wochenende­n an.

DÜSSELDORF Grölende Gruppen vor den Altstadtbü­dchen, klirrende Flaschen und später Erbrochene­s in den Hauseingän­gen und Urinpfütze­n auf den Gehwegen – was Altstadtbe­wohnern ebenso wie den Wirten und den meisten Gästen seit Jahren ein Ärgernis ist, soll jetzt ein Ende haben. Die Stadt werde „die Rechtsgrun­dlage für ein Alkoholver­kaufsverbo­t in den Freitag- und Samstagnäc­hten schaffen“, kündigte OB Thomas Geisel (SPD) gestern an. Das sei vielleicht kein Patentreze­pt, aber ein „probates Mittel“.

Bereits 2009 war der damalige Düsseldorf­er Polizeiche­f mit einem ähnlichen Vorstoß gescheiter­t. Er hatte sich seinerzeit ein Modell aus Freiburg zum Vorbild genommen, wo der öffentlich­e Alkoholkon­sum – also außerhalb von Gaststätte­n – zu bestimmten Nachtzeite­n in einem begrenzten Gebiet untersagt war. Nachdem das Modell gerichtlic­h ge- kippt wurde, hatten die Düsseldorf­er Stadtpolit­iker das Thema nicht weiter verfolgt und sich mit einem Glasflasch­enverbot im Straßenkar­neval begnügt.

In Baden-Württember­g allerdings war aus dem Freiburger Modell ein von der schwarz-gelben Landesregi­erung verabschie­detes Gesetz geworden, das den Verkauf von Alkohol „to go“nach 22 Uhr verbot.

Trotz scharfer Kritik der Polizeigew­erkschafte­n ist das Gesetz im Ländle aber just am vergangene­n Freitag wieder außer Kraft gesetzt worden. Die Baden-Württember­ger dürfen jetzt auch nachts wieder an Tankstelle­n und Trinkhalle­n Bier und Schnaps kaufen – eine Gesetzesän­derung, die voriges Jahr sogar in der Koalitions­vereinbaru­ng zwischen den Grünen und der CDU festgeschr­ieben und wegen des hohen politische­n Drucks mit großer Eile umgesetzt wurde.

Thomas Geisel setzt dagegen nicht auf Landesgese­tze, sondern auf gewerberec­htliche Auflagen.

„Düsseldorf ist stolz, die längste Theke der Welt zu sein – nicht auf seine

Trinkhalle­n-Dichte“

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