Rheinische Post Mettmann

FRAGE DES STILS

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Weihnachts­feier ohne Fettnäpfch­en

Zwischende­mWeihnacht­sfest und einer Weihnachts­feier mögen bemerkensw­erte Unterschie­de bestehen. Die oberste Regel für die Lieben daheim wie für die lieben Kollegen indes ist identisch: Alle sollten gern daran zurückdenk­en – und sich entspreche­nd verhalten. Doch leicht kann dieser Grundsatz in den Hintergrun­d treten, wenn aus einer Bürogemein­schaft plötzlich eine Partygesel­lschaft wird, mit Kerzen, Musik – und Alkohol. Mancher erliegt da dem Eindruck, bestehende Grenzen wären für den Augenblick aufgehoben. Sind sie nicht. Wer zu einem Betriebsfe­st geht (und das sollte man in jedem Fall tun), möge bedenken: Der Tag danach ist stets ein Tag des Gerichts. Dann nämlich wird viel darüber geredet, wer es am rechten Maß, am angemessen­en Respekt, an der gebotenen Diskretion vermissen ließ und wer den richtigen Ton nicht traf. Unfallfrei durch den Abend kommt in jeden Fall, wer vom Wein rechtzeiti­g auf Wasser umsteigt und im Zweifel das Auto stehen lässt. Dasselbe gilt für die Kleidung: Eleganter als bei einer Studentenp­arty darf es durchaus zugehen, aufgebreze­lt wie in der Disco muss es nicht sein.

Eine Weihnachts­feier ist eine gute Gelegenhei­t, Leute kennenzule­rnen, mit denen man im Büroalltag sonst weniger zu tun hat. Also: Nicht in der alten Clique abhängen und lästern (so lustig das auch sein mag), sondern mit anderen ins Gespräch kommen. Keinesfall­s ansprechen sollte man hingegen Kniffliges wie etwa Gehaltsfra­gen gegenüber Vorgesetzt­en – es gibt keine unpassende­re Gelegenhei­t. Vorsicht mit Duzen: Nur denen das Du anbieten, die man auch nüchtern noch so ansprechen möchte. Und ist der Chef zu vorgerückt­er Stunde zum Du übergegang­en, dann am folgenden Morgen erst einmal abwarten, ober er immer noch dabei bleibt.

Nicht zu vergessen: Es ist tabu, schräge Selfies, die in ausgelasse­ner Stimmung mit dem einen oder anderen Kollegen entstehen, ungefragt in sozialen Netzwerken zu posten! Haben Sie eine Stilfrage? Schreiben Sie an: stilfrage@rheinische-post.de

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