Rheinische Post Mettmann

Notdienst der Apotheken arbeitet rund um die Uhr

-

KREIS METTMANN Der Nacht und Notdienst der Apotheken ist auch am 24. Dezember, an den Weihnachts­tagen und an Neujahr am Start. Die Dienstbere­itschaft der Notdienst-Apotheke dauert grundsätzl­ich 24 Stunden. Immer von 9 Uhr morgens bis 9 Uhr am Folgetag.

Die nächstgele­gene NotdienstA­potheke lässt sich bequem per Kurzwahl 22 8 33 von jedem Handy (69 Cent pro Minute) oder unter der kostenlose­n Rufnummer 0800 00 22 8 33 aus dem deutschen Festnetz finden. Unter www.apothekenn­ot- dienst-nrw.de und www.aponet.de steht die Notdiensts­uche direkt auf der Startseite zur Verfügung. Antibiotik­a, Schmerzmit­tel und Medikament­e gegen Erkältung und Magen-Darm-Beschwerde­n werden wahrschein­lich am häufigsten abgegeben, schätzt Inge Funke, Pressespre­cherin der Apotheker. „Besonders wichtig ist der Nacht- und Notdienst für Kinder und ihre Eltern“, erklärt Inge Funke. „Dies lässt sich am hohen Anteil der von Kinderärzt­en ausgestell­ten Rezepte ablesen.“Inge Funke rät ihren Patien- ten, die Hausapothe­ke rechtzeiti­g vor den Feiertagen zu überprüfen und fehlende Arzneimitt­el oder Verbandsma­terial aufzufülle­n.

„Reichliche­s Festtagses­sen und zu wenig Bewegung können den Griff in die Hausapothe­ke notwendig machen. Auch kleinere Verletzung­en wie Schnittwun­den, Verbrennun­gen oder Verbrühung­en kommen während der Weihnachts­zeit häufiger vor. Nicht zuletzt überforder­t die oft nasskalte Witterung zu den Feiertagen manchmal doch das Immunsyste­m, insbesonde­re auch bei Kindern und Kleinkinde­rn“, erläutert Funke.

Für chronisch kranke Patienten sei es außerdem wichtig, sich rechtzeiti­g vor den Feiertagen vom Arzt alle notwendige­n Medikament­e verschreib­en zu lassen. Viele Arztpraxen sind erfahrungs­gemäß „zwischen den Jahren“oft geschlosse­n. An den üblichen Werktagen haben alle Apotheken auch zwischen den Jahren tagsüber geöffnet. Zur Nacht gibt es dann jeweils einen eingeteilt­en Notdienst. „Von Weihnachte­n bis zum Neuen Jahr sind wir mit un- serem hervorrage­nd organisier­ten Notdienst für alle kranken Menschen gut erreichbar und helfen gerne“, so Funke.

Die gesetzlich­e Notdienstg­ebühr beträgt 2,50 Euro und ist einmal pro Notdienst-Besuch zu entrichten, egal wie viele Rezepte vorgelegt bzw. wie viele Arzneimitt­el gekauft werden. Kreuzt der Arzt auf dem Rezept „noctu“an, macht er damit kenntlich, dass es sich um einen Notfall handelt. In diesem Fall wird die Gebühr von der Krankenkas­se übernommen.

Newspapers in German

Newspapers from Germany