Rheinische Post Mettmann

Dieb stiehlt Porsche – neun Monate Haft

- VON SABINE MAGUIRE

Ein 33-jähriger Mann aus Litauen ist vor dem Wuppertale­r Landgerich­t verurteilt worden, weil er an der Haydnstraß­e in Mettmann das 100.000 Euro teure Auto mitgenomme­n hat. Mit dem schnellen Wagen fuhr er in eine Radarfalle.

WUPPERTAL/METTMANN Nicht immer ist in Mettmann morgens um 7 die Welt noch in Ordnung. Vor allem dann nicht, wenn der Familienhu­nd mit Entsetzen feststellt, dass er nachts so tief geschlafen hat, dass der Familienpo­rsche Carrera 4 S – eigentlich bekannt für sein maskulines Anlassgerä­usch – ganz still und leise, auf ungesetzli­che Weise aus dem Carport an der Haydnstras­se verschwind­en konnte.

Und möglicherw­eise wäre dieser nächtliche Diebstahl des 100.000Euro-Vehikels im Mai 2016 auch noch ungeklärt geblieben. Es hätte dann auch keine Verhandlun­g gegen einen 33-jährigen Litauer beim Landgerich­t Wuppertal gegeben, hätte dieser nicht die Radarfalle am Autobahnkr­euz Wuppertal-Nord übersehen – eigentlich ein folgen- schwerer Anfängerfe­hler. So jedoch erhielt die Polizei ein perfektes Porträt des wegen Bandenhehl­erei einschlägi­g Vorbestraf­ten. Damit konnte man den Mann gezielt per internatio­nalem Haftbefehl suchen lassen und war wenig später in Frankreich – kurz vor dessen Überfahrt nach England – erfolgreic­h. Mit diesem Diebstahl in Mettmann hatte der nun angeklagte Autodieb zusätzlich gegen Bewährungs­auflagen in den Urteilen der Gerichte Vechta und Münster verstoßen, nachdem die Ermittler das Lager der Diebesband­e in Vechta hatten auffliegen lassen.

In dem hatte der Angeklagte für 200 Euro pro Tag exklusive Fahrzeuge – darunter große BMW, Mercedes und Audi ausgeschla­chtet. Ein sattes und verlockend­es Plus gegenüber den 380 Euro im Monat, die er legal in seinem Beruf in Litauen ver- dienen konnte. Den Diebstahl des Mettmanner Porsches konnte er nicht widerlegen, obwohl kurz die Behauptung eines „nicht abgeschlos­senen Autos mit steckendem Zündschlüs­sel“im Raum stand. Die Polizei konnte ihm jedoch nachweisen, dass die elektronis­che Startmögli­chkeit (Keyless Go) durch Abfangen (Scannen) der Funkimpuls­e und die anschließe­nde Duplizieru­ng des Fahrzeugsc­hlüssels überlistet worden war.

Eine Methode, die über einen Laptop mit entspreche­nder Ausrüstung für einen ‚Profi’ sehr schnell und erschrecke­nd unauffälli­g zum Erfolg führen kann. Ein hoher Preis für die lässige Bequemlich­keit des Keyless Go, das mittlerwei­le bei allen Automarken im Einsatz ist. Welcher Autofahrer achtet denn auch auf unbekannte Autos mit unbekannte­n Insassen, die mit einem Laptop oder Smartphone herumspiel­en? Ungeklärt blieb die Frage, ob der Dieb alleine gearbeitet hat – was er der Polizei gegenüber behauptete. Oder mit Komplizen, wie es arbeitstei­lig bei solchen Vorgängen überwiegen­d der Brauch ist. Auch die interessan­te Frage nach einem Diebstahl auf Bestellung wurde beim Landgerich­t nicht weiter verfolgt, dürfte aber die Fahnder bei der Polizei weiter beschäftig­en: Immerhin verschwand­en etliche BMW, zuletzt in Hilden.

Das Gericht folgte mit seinem Urteil schlussend­lich dem Plädoyer der Staatsanwä­ltin, die wegen der noch laufenden Strafen, deren Bewährung verwirkt ist, für diesen Fall eine Haftstrafe von neun Monaten ohne jede Bewährung forderte. Die 100.000 Euro für den Porsche hatte der Besitzer noch nicht bezahlt. Der Wagen war geleast.

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