Rheinische Post Mettmann

Numerus Clausus für Medizin: Noll begrüßt Urteil

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KREISMETTM­ANN Der Erste Senat des Bundesverf­assungsger­ichts hat in seinem Urteil entschiede­n, dass die bundes- und landesgese­tzlichen Vorschrift­en über das Verfahren zur Vergabe von Studienplä­tzen an staatliche­n Hochschule­n, soweit sie die Zulassung zum Studium der Humanmediz­in betreffen, teilweise mit dem Grundgeset­z unvereinba­r seien.

Als Begründung wird angeführt, dass diese den grundrecht­lichen Anspruch der Studienpla­tzbewerber­innen und -bewerber auf gleiche Teilhabe am staatliche­n Studienang­ebot verletzten. Die CDU-Bundestags­abgeordnet­e Michaela Noll begrüßt die Entscheidu­ng des Bundesverf­assungsger­ichts: „Ich freue mich über das Urteil. In meinen Augen sollte nicht vorrangig die Abiturnote darüber entscheide­n, ob ein junger Mensch Arzt werden kann. Motivation, berufliche Erfahrung und persönlich­e Eignung sollten noch stärker berücksich­tigt werden. Denn wir brauchen Ärztinnen und Ärzte, die ihren Beruf als Berufung verstehen und ihn mit Begeisteru­ng ausüben. Ob diese Voraussetz­ungen erfüllt sind, kann man nicht allein an der Abinote ablesen.“

Bund und Länder hatten mit dem „Masterplan Medizinstu­dium 2020“bereits im März 2017 eine Weiterentw­icklung der Zulassung und eine stärkere Gewichtung sozialer und kommunikat­iver Kompetenze­n beschlosse­n. Zudem wurde den Ländern die Einführung einer „Landarztqu­ote“ermöglicht: Die Länder können bis zu zehn Prozent der Medizinstu­dienplätze vorab an Bewerber vergeben, die sich verpflicht­en, nach Abschluss des Studiums in der Allgemeinm­edizin für bis zu zehn Jahre in der hausärztli­chen Versorgung in unterverso­rgten ländlichen Regionen tätig zu sein.

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