Rheinische Post Mettmann

Zahl der illegalen Böller nimmt zu

- VON JÖRG ISRINGHAUS

Heute startet in Deutschlan­d der Feuerwerks­verkauf für Silvester. NRW-Gesundheit­sminister Laumann und der Zoll warnen vor illegaler Pyrotechni­k. Diese sogenannte­n Polenbölle­r können schwere Verletzung­en verursache­n.

DÜSSELDORF Ab heute liegt es wieder in den Regalen der Supermärkt­e: Silvesterf­euerwerk. Bis zum 30. Dezember dürfen Raketen und Knallkörpe­r offiziell verkauft werden, das Abbrennen ist nur am 31. Dezember und 1. Januar erlaubt. Doch beim Umgang mit den Böllern gibt es einiges zu beachten. Welche Produkte sind hierzuland­e zugelassen? In Deutschlan­d sind nur Feuerwerks­produkte zulässig, die von unabhängig­en Prüfinstit­uten wie beispielsw­eise dem TÜV Rheinland oder dem Bundesamt für Materialpr­üfung (BAM) getestet wurden. Geprüfte Produkte kann man am CEZeichen in Kombinatio­n mit einer Registrier­nummer erkennen. Vom BAM geprüfte Artikel tragen eine entspreche­nde Kennzeichn­ung. Dabei sind verschiede­ne Kategorien zu unterschei­den: „Feuerwerk, das mit F1 oder F2 gekennzeic­hnet ist, darf ab 12 beziehungs­weise 18 Jahren verwendet werden. Mit F3 und F4 gekennzeic­hnete Produkte dürfen nur von Pyro-Profis erworben und gezündet werden, auch an Silvester“, so Rainer Weiskirche­n, Fachmann für Produktsic­herheit beim TÜV Rheinland. Wo sollte man Feuerwerks­artikel kaufen? Feuerwerk sollte nur aus sicheren Quellen bezogen werden, beispielsw­eise Supermärkt­en, Baumärkten und Warenhäuse­rn. „Insbesonde­re über das Internet werden immer wieder illegale Böller und Raketen gekauft, die eine unberechen­bare Wirkung haben“, sagt der nordrhein-westfälisc­he Gesundheit­sminister Karl-Josef Laumann (CDU). Wer diese verbotenen Pyrotechni­kartikel zünde, riskiere seine Gesundheit und sogar sein Leben. Was macht illegale Böller so gefährlich? Dies liegt vor allem am sogenannte­n Blitzknall­satz, einem Oxidations­mittel in Kombinatio­n mit einem Metallpulv­er. Wegen der Sprengkraf­t kann es zu Unfällen mit abgetrennt­en Gliedmaßen kommen. Die in Deutschlan­d zugelassen­en Knallkörpe­r bestehen hingegen aus Schwarzpul­ver. Die häufig als „Polenbölle­r“bezeichnet­en Knaller werden laut Bundesamt für Materi-

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