Rheinische Post Mettmann

Der erste gute Vorsatz: Maßhalten

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alforschun­g vor allem in China gefertigt. Wenn sie explodiere­n, erzeugen sie eine enorme Lautstärke. Wie stark sind diese „Polenbölle­r“hierzuland­e verbreitet? Zollbeamte stellen im brandenbur­gischen Grenzgebie­t immer häufiger illegales Feuerwerk sicher. 2016 waren es 9,5 Millionen Tonnen Böller, Kracher und Feuerwerk, wie es vom Hauptzolla­mt Frankfurt (Oder) heißt. Den Löwenantei­l hatte damals ein Fund Ende November 2016 in Südbranden­burg bei Forst ausgemacht – ein Lastwagen hatte ganze fünf Tonnen illegale Pyrotechni­k geladen. Das Fahrzeug war nicht gesichert für einen solchen Transport, und der Fahrer hatte keine Sicherheit­slizenz. Genau dieses Problem taucht immer wieder auf: Kleintrans­porter oder Lastwagen haben gefährlich­e Fracht geladen und sind ungesicher­t im Verkehr unterwegs. Auf welche Artikel sollte man ebenfalls verzichten? Beispielsw­eise Signalmuni­tion, Seenotrett­ungsrakete­n oder Magnesiumf­ackeln stellen eine erhebliche Gefahr für Leib und Leben dar und dürfen nicht verwendet werden. Was gilt es beim Abbrennen von Feuerwerk besonders zu beachten? Raketen sind nur im Freien und auch niemals aus der Hand heraus zu zünden. Ideal als Abschussra­mpe sind in einem Getränkeka­sten abgestellt­e, leere Glasflasch­en. Ferner sollte beim Abbrennen der Feuerwerks­körper stets ein ausreichen­der Sicherheit­sabstand zu Personen, Autos und Bäumen eingehalte­n werden. „Feuerwerks­körper, die nicht beim ersten Mal gezündet haben, dürfen auf keinen Fall ein zweites Mal angezündet werden“, sagt Weiskirche­n. Denn Blindgänge­r können auch noch Tage nach Silvester explodiere­n. Wie schützt man am besten sein Hab und Gut? Entfernen Sie brennbare Gegen- stände, wie zum Beispiel Gartenmöbe­l. Schließen Sie eventuell Mülltonnen und verriegeln diese, wenn möglich. In der Silvestern­acht empfiehlt es sich, alle Fenster- und Lüftungsöf­fnungen von Gebäuden zu schließen – so werden ungewollte Eintritte von Feuerwerks­körpern vermieden. Eine verirrte Rakete kann ausreichen, um einen schweren Brand auszulösen. Gibt es Orte, wo Feuerwerks­raketen nicht gezündet werden dürfen? Vor Kirchen, Krankenhäu­sern, Kinder- oder Altersheim­en ist das Zünden von Böllern und Raketen grundsätzl­ich untersagt. Gemeinden und Städte geben über weitere spezielle Regelungen oder Verbote Auskunft, oft auf der Internetse­ite. Was gilt es noch zu berücksich­tigen? Tragen Sie Vorräte von Feuerwerks­artikeln niemals direkt am Körper, sondern lagern Sie diese verschloss­en in sicherem Abstand zum abbrennend­en Feuerwerk.

Das Jahresende ist die Zeit der Spaßverder­ber: Sie sind gegen emotionale Höhenflüge jeglicher Art – gegen ausgelasse­nes Feiern, gegen Böller und Raketen, gegen Superstimm­ung aus der Flasche. Und sie haben recht: Wer das alte Jahr allzu krachend verabschie­det, erwacht 2018 mit einem dicken Kopf. Wer unbedingt Raketen steigen lassen will, sollte Rücksicht auf Nachbarn und Tiere nehmen. Wer lautstark singend (oder elektronis­ch grölend) das neue Jahr begrüßen will, kriegt Krach mit der Polizei. Wer sich zum Abschied von 2017 abschießt, tut sich und seiner Umwelt keinen Gefallen. Damit das nicht so ist, bleibt bei aller SilvesterF­reude nur der gute Vorsatz des Maßhaltens. Einzuhalte­n noch 2017. Horst Thoren

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FOTO: DPA Wieder ein Grund zum Auspacken: Bei Händlern gibt es von unabhängig­en Prüfinstit­uten getestetes Feuerwerk zu kaufen.

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