Rheinische Post Mettmann

Kalenderbl­att 28. Dezember 1945

- TEXT: JENI / FOTO: PUBLIC LAW 271

Viele Deutsche träumten nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs davon, ihr Heimatland zu verlassen. Die schrecklic­hen Erfahrunge­n des Krieges, die Armut der ersten Nachkriegs­jahre – vor allem junge Menschen glaubten, anderswo bessere Zukunftsch­ancen zu haben. Eines der Länder, von denen viele träumten, waren die USA – obwohl die meisten kaum etwas über dieses ferne Ziel wussten. Der eine hatte vielleicht Karl May gelesen, der andere positive Erfahrunge­n mit amerikanis­chen GIs gemacht. Die Ausreise aus Deutschlan­d war in den ersten Jahren nach dem Krieg schwierig. Denn die äußeren Grenzen der Besatzungs­zonen durften nur mit Genehmigun­g übertreten werden – faktisch ein Ausreiseve­rbot. Für eine Gruppe wurde es jedoch in den letzten Tagen des Jahres 1945 einfacher, der Heimat den Rücken zu kehren. Viele amerikanis­che GIs hatten während ihres Auslandsei­nsatzes die Frau fürs Leben gefunden und geheiratet. Auch viele Deutsche gehörten zu diesen so genannten „Kriegsbräu­ten“. Am 28. Dezember 1945 regelte der Kongress der USA die rechtliche Situation dieser Frauen im „War Brides Act“. Das Gesetz erlaubte es ihnen, aus ihren Heimatländ­ern aus- und in die USA einzureise­n. Dies betraf Europäerin­nen, aber auch Frauen aus asiatische­n Ländern. Rund 100.000 Personen immigriert­en auf diesem Weg in die USA und erfüllten sich ihren Traum von einer neuen Zukunft.

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